Tarifkonflikte, LohnlĂĽcke

Tarifkonflikte: Lohnlücke Ost-West in Ernährung bei 30 Prozent

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 20:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gerichte stärken Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderung, während die geplante Elterngeldreform und Arbeitszeitflexibilisierung kontrovers diskutiert werden.

Arbeitsmarkt 2026: Neue Urlaubs- und Arbeitszeitregeln im Ăśberblick
Eine vielfältige Gruppe von Menschen, darunter Familien, die einen sonnigen Urlaub geniessen, mit angedeuteten Symbolen für finanzielle Unterstützung und rechtlichen Schutz. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gerichte und Gesetzgeber treiben die Flexibilisierung voran – doch nicht alle Neuerungen sind vorteilhaft.

Urlaub trotz Krankheit: Gerichte stärken Arbeitnehmer

Wer befristet Erwerbsminderungsrente bezieht, verliert seinen Urlaubsanspruch nicht. Das Bundesarbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben klargestellt: Der gesetzliche Mindesturlaub darf in diesen Fällen nicht gekürzt werden. Für schwerbehinderte Menschen bleibt zudem der Zusatzurlaub bestehen – sofern sie eine 5-Tage-Woche arbeiten.

Parallel dazu locken 12 von 16 Bundesländern mit Zuschüssen für den Urlaub von Bürgergeld-Beziehern. Die Fördersummen variieren stark: In Niedersachsen gibt es bis zu 15 Euro pro Übernachtung plus Zuschläge, andere Programme zahlen bis zu 40 Euro Urlaubsgeld pro Tag. Voraussetzung: Die Abwesenheit darf 21 Tage nicht überschreiten, und das Jobcenter muss zustimmen.

Samenspende: Solo-MĂĽtter erhalten Unterhaltsvorschuss

Das Verwaltungsgericht Bremen hat einen Paukenschlag gelandet. Vier Solo-Mütter, deren Kinder durch Samenspende gezeugt wurden, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das Gericht stützt sich auf das Samenspenderregistergesetz von 2018, das die Anonymität von Spendern aufgehoben hat. Damit kippt die bisherige Praxis, die auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 beruhte.

Elterngeld-Reform: Ataman warnt vor Diskriminierung

Die geplante Elterngeldreform von Familienministerin Prien sorgt für Zündstoff. Sie sieht vor, die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu verkürzen – die volle Dauer gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman warnt: „Das benachteiligt Familien, in denen ein Partner die Hauptverantwortung trägt." Sie fordert, familiäre Fürsorge als Schutzgrund ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen.

Eine aktuelle Studie untermauert die Kritik: 30 Prozent der Väter und 24 Prozent der Mütter berichten von negativen Reaktionen ihres Arbeitgebers auf angekündigte Elternzeiten.

Lohnkämpfe: 30 Prozent Differenz zwischen Ost und West

Die Tariflandschaft bleibt unruhig. Während der Passauer Wolf die Entgelte zum 1. Juli um 3,5 Prozent erhöhte, gärt es in der Ernährungswirtschaft Ost. Die Gewerkschaft NGG fordert eine Angleichung an das Westniveau – die Differenz beträgt lokal bis zu 30 Prozent. Die sechste Verhandlungsrunde war für den 15. Juli angesetzt.

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Im öffentlichen Dienst gibt es eine kreative Neuerung: Beschäftigte können bis zum 1. September schriftlich erklären, ob sie einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage für 2027 umwandeln möchten. Ein freier Tag entspricht etwa 5,4 Prozent der Sonderzahlung.

Arbeitszeit: Merz plant Flexibilisierung – Gewerkschaften warnen

Kanzler Merz hat einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas für den Herbst angekündigt. Für nicht tarifgebundene Unternehmen soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gelten. Die Gewerkschaften reagieren allergisch: Sie befürchten eine Aufweichung des Achtstundentags.

Krankenkasse: Teilkrankschreibung kommt – Zuzahlungen steigen

Das am 10. Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 die Teilkrankschreibung. Bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen können Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Gleichzeitig steigen die Zuzahlungen für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro. Ab 2028 entfällt zudem die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern weitgehend.

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Steuerreform: Nettoverluste trotz Entlastung

Die geplanten Steuerreformen und steigenden Sozialabgaben hinterlassen bei vielen Arbeitnehmern ein Minus unterm Strich. Der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner hat berechnet: Die Beiträge zur Rentenversicherung klettern bis 2028 auf 19,9 Prozent – das frisst die steuerlichen Entlastungen auf. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert die Kosten der Reform auf rund 10 Milliarden Euro und merkt an: Ein vollständiger Inflationsausgleich wäre deutlich teurer gewesen. Die Lohnquote erreichte 2025 bereits einen Rekordwert von 75 Prozent, während die Gewinnquote der Unternehmen auf ein Tief von 25 Prozent sank.

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