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Tax Omnibus: EU plant 8 Milliarden Euro Entlastung für Unternehmen

26.06.2026 - 10:49:25 | boerse-global.de

Die EU-Kommission will mit einem neuen Richtlinienpaket Bürokratie abbauen und jährlich rund 8 Milliarden Euro einsparen.

EU Tax Omnibus: Milliardenentlastung für Unternehmen geplant
Tax - Finanzexperten in einem modernen Büro diskutieren Dokumente, mit Andeutungen der EU-Flagge und Stadtlichtern im Hintergrund. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ziel der Mitte der Woche in Brüssel präsentierten Initiative: bürokratische Hürden abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Jährliche Entlastungen von rund 8 Milliarden Euro sind das Ziel.

Sechs Steuerrichtlinien gleichzeitig auf dem Prüfstand

Der Vorschlag sieht vor, insgesamt sechs bestehende EU-Steuerrichtlinien gleichzeitig zu modifizieren. Betroffen sind unter anderem die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD), die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie. Auch die Fusionsrichtlinie, die Streitbeilegungsrichtlinie und die FASTER-Initiative sollen angepasst werden.

Im Kern geht es der Kommission darum, administrative Belastungen zu senken und die Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu erhöhen. Ein wesentlicher Bestandteil: die Einführung eines einheitlichen EU-weiten Mindeststandards für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Branchenanalysten zufolge könnte diese Maßnahme das Bruttoinlandsprodukt der EU jährlich um etwa 0,2 Prozent steigern.

Quellensteuer weg, Zinsschranke vereinheitlicht

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Ein zentraler Hebel zur Kostensenkung ist die geplante Befreiung von Quellensteuern auf alle grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU. Allein dadurch sollen Einsparungen von rund 5,3 Milliarden Euro pro Jahr möglich sein. Zudem sieht der Entwurf vor, bestehende Mindestbeteiligungsquoten in der Zins-Lizenzgebührenrichtlinie sowie in der Mutter-Tochter-Richtlinie zu streichen.

Für die steuerliche Abziehbarkeit von Zinsen plant die Kommission eine einheitliche Zinsschranke. Diese soll auf 30 Prozent des EBITDA festgesetzt werden, ein Freibetrag von 3 Millionen Euro ist vorgesehen. Vorabgenehmigungsprozesse sollen entfallen, Meldepflichten reduziert werden. Die Verwaltungskosten, derzeit mit 3,3 Milliarden Euro beziffert, sollen so signifikant sinken.

Strategische Ziele und politischer Prozess

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EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis betonte bei der Vorstellung, dass das Paket die Transparenz und Rechtssicherheit im Binnenmarkt deutlich verbessern werde. Die Reform ist Teil eines übergeordneten Ziels der Kommission: die administrativen Belastungen für Unternehmen bis 2029 um 25 Prozent zu verringern. Für kleine und mittlere Unternehmen wird sogar eine Reduktion um 35 Prozent angestrebt.

Der Industrieverband BusinessEurope signalisierte bereits Unterstützung für die Pläne. Der Vorschlag wird zudem auf Pensionsfonds ausgeweitet, um auch dort die steuerliche Handhabung zu vereinfachen. Damit die „Tax Omnibus“-Richtlinie in Kraft treten kann, ist eine einstimmige Entscheidung im EU-Finanzministerrat erforderlich. Erst dann können die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung in nationales Recht beginnen.

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