Textilgesetz: Bundeskabinett beschließt 260-Millionen-Reformpaket
08.06.2026 - 23:26:12 | boerse-global.de
In einer Stellungnahme an Umweltminister Carsten Schneider kritisiert der Verband die Pläne für eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bei Textilien. Das Problem: Das aktuelle Eckpunktepapier räumt Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) zu viel Macht ein. Mittelständische Sammler, Sortierer und Verwerter fürchten um ihre Existenz.
Die zunehmende Regulierung durch EU-Vorgaben stellt Unternehmen vor enorme Dokumentationspflichten, bei denen Fehler bis zu 2 % des Jahresumsatzes kosten können. Mit dieser kostenlosen Excel-Vorlage erstellen Sie Ihr notwendiges Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher und zeitsparend. DSGVO-Pflichten jetzt mit Gratis-Vorlage erfüllen
Wettbewerb statt Zentralisierung
Der bvse fordert ein kooperatives Wettbewerbsmodell. Als Blaupause dient die Stiftung EAR – sie koordiniert bereits die Entsorgung von Elektroaltgeräten. „Wir brauchen keine zentralisierten Organisationen, die gewachsene Strukturen ersetzen“, so der Verband. Ziel sei es, den Mittelstand in das neue System zu integrieren.
Doch die Zeit drängt. Das Bundeskabinett verabschiedete im Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Zwölf Maßnahmen sollen bis Ende 2027 umgesetzt werden. Kernstück: ein neues nationales Textilgesetz. Die Bundesregierung stellt dafür 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit – bis 2029.
Kritik von allen Seiten
Trotz der Millionen-Zusage bleibt die Branche skeptisch. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock spricht von einem „Aktionsprogramm, das hinter den Erwartungen zurückbleibt“. Konkret fehlen verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Sekundärrohstoffen. Der Verband fordert klare Zielwerte und ein wirksames Monitoring – besonders bei der öffentlichen Beschaffung.
Auch Umweltverbände sehen Nachbesserungsbedarf. BUND, NABU und WWF kritisieren, dass das Programm keine Maßnahmen zur Senkung des absoluten Rohstoffverbrauchs vorsieht.
EU-Vorgaben setzen Unternehmen unter Druck
Die Debatte ist kein Einzelfall. Die EU verschärft ihre Umweltauflagen rasant. Bereits am 12. August 2026 müssen Unternehmen in Deutschland erste Pflichten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen – inklusive Konformitätserklärungen zur Recyclingfähigkeit. Branchenallianzen drängen auf schnelle Umsetzung: Nur so entsteht Planungssicherheit für Investitionen in Recyclingkapazitäten.
Neben Umweltauflagen fordern auch neue Digital-Gesetze wie der EU AI Act volle Aufmerksamkeit von Compliance-Verantwortlichen in mittelständischen Betrieben. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen den nötigen Überblick über alle neuen Fristen, Pflichten und Risikoklassen. Kostenlosen Leitfaden zum EU AI Act sichern
Und es kommt noch dicker. Am 27. September 2026 treten strengere EU-Regeln gegen Greenwashing in Kraft. Umweltbegriffe auf Verpackungen müssen dann präzise belegt werden. Der Markenverband warnt bereits vor Produktvernichtungen, wenn Verpackungen nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Erste Handelsketten fordern schon jetzt von ihren Lieferanten angepasste Verpackungen – ab Juni 2026.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
