Vergaberecht-Reform: Bundesrat ebnet Weg für Milliarden-Entlastung
15.05.2026 - 11:11:00 | boerse-global.deDer Bundesrat hat grünes Licht für das Vergabebeschleunigungsgesetz gegeben – eine der umfassendsten Reformen des öffentlichen Auftragswesens seit Jahrzehnten. Die Neuregelung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Das Gesetz soll Unternehmen und Verwaltung jährlich um fast 380 Millionen Euro entlasten. Allein die Privatwirtschaft spart rund 100 Millionen Euro, die öffentliche Hand sogar 280 Millionen Euro. Das Herzstück: Die Grenze für Direktaufträge steigt dauerhaft auf 50.000 Euro netto – ein massiver Sprung nach oben.
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Mehr Spielraum für Behörden, weniger Bürokratie für Firmen
Bislang konnten öffentliche Auftraggeber Aufträge meist nur bis zu 1.000 oder 5.000 Euro direkt vergeben. Künftig sind Direktvergaben bis zur neuen Grenze ohne aufwendiges Ausschreibungsverfahren möglich. Voraussetzung: Die Behörde berücksichtigt verschiedene Bieter und wahrt die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Transparenz.
Auch der Nachweis der Eignung wird radikal vereinfacht. Statt gleich zu Beginn eines jeden Angebots Berge von Unterlagen einzureichen – von Umsatzzahlen über Versicherungsbescheinigungen bis zu Referenzen –, reichen künftig in vielen Fällen Eigenerklärungen. Die detaillierte Prüfung erfolgt erst beim ausgewählten Bieter.
Digitalisierung wird zur Pflicht
Die Reform verordnet dem öffentlichen Einkauf ein digitales Update. Der bestehende „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ wird zur zentralen Plattform für alle Ausschreibungen – egal ob ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte. Bisher mussten Unternehmen oft Dutzende regionale und branchenspezifische Portale durchforsten.
Elektronische Aktenführung und Videokonferenzen vor den Nachprüfungsinstanzen werden Standard. Das soll Verfahren beschleunigen und den Markt für Start-ups und junge Unternehmen öffnen, die bislang an der Papierflut scheiterten.
Mittelstand im Fokus: Lose statt Großaufträge
Der Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) war einer der zentralen Streitpunkte im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz hält am Prinzip der Losvergabe fest: Große Aufträge müssen in kleinere Fach- und Teillose aufgeteilt werden, damit auch mittelständische Firmen zum Zuge kommen.
Nur in eng definierten Ausnahmefällen – etwa bei dringenden Infrastrukturprojekten der Energie- oder Verkehrswende – ist eine Gesamtvergabe erlaubt. Selbst dann kann die Behörde den Hauptauftragnehmer verpflichten, bei der Vergabe von Unteraufträgen die Interessen des Mittelstands besonders zu berücksichtigen.
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Weniger Blockaden bei Großprojekten
Ein besonders umstrittener Punkt: Die Reform schränkt die aufschiebende Wirkung von Nachprüfungsverfahren in bestimmten Fällen ein. Wer einen Auftrag durch eine Beschwerde blockieren will, hat künftig weniger Zeit und weniger Hebel. Kritiker sehen darin eine Einschränkung der Bieterrechte. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Beschleunigung lebenswichtiger Investitionen im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld Vorrang haben müsse.
Nächster Schritt: Klimafreundliche Beschaffung
Das Gesetz ist Teil eines größeren Pakets, zu dem auch das Gesetz zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung gehört, das bereits im Februar in Kraft trat. Bis Ende 2026 soll die Regierung weitere Vorschriften auf Entbürokratisierungspotenzial prüfen.
Und es kommt noch mehr: Bis Juni 2027 will die Bundesregierung verbindliche Mindeststandards für klimafreundliche Beschaffung festlegen – mit Fokus auf emissionsarme Materialien wie Stahl und Zement. Die nächste Reformwelle zeichnet sich also bereits ab. Für Unternehmen heißt das: Jetzt die neuen Spielräume nutzen, aber auch schon die kommenden Nachhaltigkeitskriterien im Blick behalten.
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