Vergabereform: Kabinett beschließt Screening und Kartellamt-Zugriff
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Anfang Juli gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz, das Verfahren vereinfachen soll. Parallel dazu plant die Regierung eine stärkere Kontrolle durch das Bundeskartellamt.
Am 15. Juli 2026 verabschiedete das Kabinett den Entwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Kernstück: ein sogenanntes Vergabescreening für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Kartelljäger erhalten Zugriff auf alle Bieterdaten
Das Bundeskartellamt soll künftig systematisch Daten aus dem öffentlichen Einkauf auswerten dürfen. Ziel ist es, Submissionsabsprachen frühzeitig zu erkennen.
Öffentliche Auftraggeber werden verpflichtet, Informationen über alle Bieter an den Datenservice Öffentlicher Einkauf zu melden. Erfasst werden Namen, Adressen, Wirtschafts- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie die Angebotspreise. Die Daten bleiben fünf Jahre gespeichert. Bei konkreten Verfahren läuft die Frist erst mit rechtskräftigem Abschluss ab.
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Liegt ein begründeter Kartellrechtsverdacht vor, dürfen die Informationen gezielt weitergegeben werden. So soll die Integrität des Wettbewerbs bei staatlichen Aufträgen gesichert werden.
Großprojekte werden einfacher vergeben
Bereits am 1. Juli trat das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Es baut bürokratische Hürden ab und macht die Vergabe von Großprojekten effizienter.
Der Losgrundsatz wird flexibler: Bei Infrastrukturvorhaben ab rund 10,8 Millionen Euro sind Gesamtvergaben jetzt zulässig, wenn zeitliche Gründe dafür sprechen. Ein Bauauftrag kann künftig Planung und Ausführung umfassen. Für Rahmenvereinbarungen entfällt die bisherige Informations- und Wartepflicht.
Die Digitalisierung schreitet voran: Videoverhandlungen sind nun explizit erlaubt. Die Schwellenwerte für Direktaufträge in der Bundeshaushaltsordnung wurden auf 50.000 Euro netto angehoben.
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Verfassungsrechtliche Zweifel an Eilmaßnahmen
Nicht alle Neuerungen sind unumstritten. Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei sofortigen Beschwerden stößt auf juristische Bedenken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte die Regelung Mitte Mai dem Bundesverfassungsgericht vor.
Parallel zur Gesetzesarbeit veröffentlichte die Public Buyers Community am 13. Juli einen Leitfaden für innovationsorientierte Ausschreibungen. Das Dokument basiert auf einer EU-weiten Studie mit über 1.600 öffentlichen Auftraggebern. Es dient als Hilfestellung, nicht als neue Rechtsnorm.
Entlastungspaket für Energie und Verkehr
Die Vergabereform ist Teil eines größeren Bürokratieabbau-Pakets. Das Entlastungskabinett beschloss am 15. Juli weitere Schritte für den Energiesektor. Das bereits am 10. Juli verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz soll jährlich rund 7,7 Milliarden Euro einsparen.
Im Verkehrsbereich sind Elektrofahrzeuge künftig von der Schadstoffplakettenpflicht befreit. Weitere Erleichterungen für die Schifffahrt und den Artenschutz beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind für 2026 angekündigt.
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