Vorsteuerabzug: EuGH-Urteil bringt Unternehmen Liquiditätsvorteil
02.06.2026 - 07:54:26 | boerse-global.deEin Urteil des Europäischen Gerichts und neue Vorgaben des Bundesfinanzministeriums verändern die Umsatzsteuer-Praxis grundlegend. Besonders der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs rückt in den Fokus.
Vorsteuerabzug: Mehr Spielraum für Unternehmen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit seinem Urteil vom 11. Februar 2026 (Rechtssache T-689/24) die Regeln für den Vorsteuerabzug neu justiert. Unternehmen dürfen die Vorsteuer künftig bereits in dem Monat geltend machen, in dem die Leistung erbracht wurde – vorausgesetzt, die Rechnung liegt bis zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung vor.
Anzeige: Das EuGH-Urteil vom Februar {DYNAMICYEAR} erlaubt den Vorsteuerabzug bereits im Leistungsmonat – wenn die Rechnung rechtzeitig vorliegt. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Ihre Buchhaltung umstellen und Zinserstattungen beantragen. Praxis-Leitfaden jetzt kostenlos anfordern
Bislang scheiterte der Abzug häufig daran, dass die physische Rechnung nicht bis zum Ende des Leistungsmonats verfügbar war. Die Änderung bringt erhebliche Liquiditätsvorteile. Steuerberater raten Finanzvorständen, ihre Buchhaltungsprozesse umgehend anzupassen. Das Gericht wendet sich mit dieser Entscheidung gegen eine übermäßige Formalismus in der Umsatzsteuer-Verwaltung. Zudem könnten Unternehmen Zinserstattungen für bereits eingereichte Steuererklärungen erhalten.
Neue Richtlinien aus dem Bundesfinanzministerium
Das BMF hat am 1. Juni 2026 die aktualisierten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das laufende Jahr veröffentlicht. Parallel dazu wurden die Verhandlungen über das ITDRC-Abkommen abgeschlossen – ein internationales Übereinkommen von zehn Staaten, darunter Deutschland, Österreich und Frankreich, zur Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten.
Weitere wichtige Verwaltungsanweisungen im Überblick:
- Gutschein-Vertrieb: Ein BMF-Schreiben vom 29. April 2026 regelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Zwischenhändlern in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine.
- Jahressteuergesetz 2026: Der Entwurf wurde am 19. Mai 2026 finalisiert.
- Reisekosten: Neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen gelten seit Dezember 2025.
- Entfernungspauschale: Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein erhöhter Satz – Folge des Steueränderungsgesetzes 2025.
Umstrukturierungen: Fallstricke bei Zinsvorträgen
Aktualisierungen der Kommentarliteratur zum Unternehmenssteuerrecht vom März 2026 haben die Behandlung von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umstrukturierungen präzisiert. Nach § 24 UmwStG geht ein Zinsvortrag aus einem eingebrachten Betrieb nicht auf die übernehmende Gesellschaft über. Diese Einschränkung gilt unabhängig davon, ob die Einbringung zum Buchwert, zum gemeinen Wert oder zu einem Zwischenwert erfolgt.
Bei Einbringungen mit Mischgegenleistung greifen spezifische Bewertungsgrenzen. Übersteigen die Zuzahlungen die im Gesetz definierten Grenzen – etwa wenn ein Betrieb mit einem Buchwert von 200.000 Euro eine deutlich höhere Gegenleistung erhält – kann der Antrag auf Buchwertfortführung abgelehnt werden. In solchen Fällen wird die Bewertung zum Zwischenwert zur verbindlichen Untergrenze.
Anzeige: Verzögerter Vorsteuerabzug kostet Liquidität. Mit dem neuen EuGH-Urteil können Unternehmen die Vorsteuer früher geltend machen – vorausgesetzt, die Prozesse passen. Unser Report liefert die konkrete Checkliste für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung. Checkliste Vorsteuerabzug jetzt sichern
Aktuelle Konsultationen und Spezialthemen
Die Europäische Kommission sucht derzeit Rückmeldungen zu einem Entwurf für freiwillige Nachhaltigkeitsstandards. Die Konsultationsfrist endet am 3. Juni 2026.
Am heutigen Dienstag, dem 2. Juni 2026, informierten sich Steuerberater in Fachveranstaltungen über regionale und lokale Steuerbesonderheiten. Zu den Kernthemen zählten der Vorsteuerausschluss bei Luxusimmobilien und die Anwendung ermäßigter Steuersätze auf Grundnahrungsmittel. Experten wiesen zudem darauf hin, dass Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich nicht abzugsfähig ist. Bei solchen Prüfungen dient der gemeine Wert der gewährten Zuwendung als maßgebliche Berechnungsgrundlage.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
