AfD will Sondersitzung stoppen - Ultimatum an Bas
Veröffentlicht am: 07.03.2025 um 16:35 Uhr | dpa.deWerden die PlĂ€ne von Union und SPD fĂŒr ein 500 Milliarden Euro schweres sogenanntes Sondervermögen fĂŒr die Infrastruktur und zur Lockerung der Schuldenbremse noch von höchster Stelle juristisch gestoppt?
Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben per anwaltlichem Schreiben an BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas (SPD) eine Absage der geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags zum Zwecke entsprechender GrundgesetzĂ€nderungen gefordert. Die Sitzungen sind fĂŒr kommenden Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant.
Ultimatum an BundestagsprÀsidentin
Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Sollte Bas der Aufforderung bis Montag nicht nachkommen, wollen die AfD-Fraktion und auch einzelne Abgeordnete demnach vor dem Bundesverfassungsgericht ein Eilverfahren einleiten, mit dem Ziel, die Einberufung des alten Bundestags zu untersagen. Bas sei nach Ăberzeugung der AfD verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten, sagte AfD-Vize und Fraktionsjustiziar Stephan Brandner.
In einer Mitteilung der AfD-Fraktion hieĂ es, man bezweifle grundsĂ€tzlich, dass die BundestagsprĂ€sidentin den bisherigen Bundestag abgesehen von NotfĂ€llen einberufen dĂŒrfe. "Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament ĂŒber so wesentliche Fragen wie die Ănderungen des Grundgesetzes entscheiden soll."
Knackpunkt Zwei-Drittel-Mehrheit
SPD und Union hatten bei ihren Sondierungen zur Bildung einer möglichen neuen Bundesregierung den Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro vereinbart sowie eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, so dass im Bereich Verteidigung massiv investiert werden kann. BegrĂŒndet wird das mit der angespannten internationalen und wirtschaftlichen Lage.
Die PlĂ€ne erfordern eine GrundgesetzĂ€nderung, fĂŒr die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Im neu gewĂ€hlten Bundestag, der sich erst am 25. MĂ€rz zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und GrĂŒne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit.
Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, gilt der alte noch als arbeits- und beschlussfĂ€hig. Nach Beratungen des Ăltestenrates hatte Bas auf Verlangen von Union und SPD daher Sondersitzungen des alten Parlaments einberufen. Dort gibt es die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit noch. Nach Artikel 39 Grundgesetz können Sondersitzungen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder des Bundestags dies verlangt.
AfD: Einberufung nichtig
Die AfD-AnwĂ€lte argumentieren, schon die Einberufung sei nichtig, da nach Angaben der BundestagsprĂ€sidentin lediglich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD diese verlangt hĂ€tten, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel aller Abgeordneten. Fraktionen seien nicht befugt, ein Verlangen nach Artikel 39 Grundgesetz zu stellen. Es mĂŒssten konkrete, handschriftlich unterzeichnete Verlangen namentlich benannter Abgeordneter vorliegen, so das Argument der AfD.
Auch Linke denkt ĂŒber juristische Schritte nach
Auch die Linke erwĂ€gt juristische Schritte. "Wir prĂŒfen momentan verschiedenste rechtliche Optionen, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen", sagte der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Linken, Christian Görke der dpa.
Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar (frĂŒher AfD) hat bereits angekĂŒndigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie bestĂ€tigte auf Anfrage einen entsprechenden "Bild"- Bericht. Es sei nicht vermittelbar, warum "völlig ohne Not das alte Parlament noch einmal antreten soll", wo doch ein neuer Bundestag in den Startlöchern stehe. "Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Mitglieder des Deutschen Bundestags, da uns die Zeit fehlt, ordnungsgemĂ€Ă ĂŒber die VorschlĂ€ge zu beraten."
