Werkstudenten: 20-Stunden-Regel und 565-Euro-Grenze 2026
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer die Grenzen nicht kennt, zahlt drauf.
Sozialversicherung und die 20-Stunden-Regel
Für Werkstudenten gilt eine strikte Arbeitszeitgrenze: maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Wer sie überschreitet, muss Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur in den Semesterferien ist eine Ausweitung ohne Verlust des Werkstudentenprivilegs möglich.
Die kurzfristige Beschäftigung bleibt eine Ausnahme: Bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr bleibt sie versicherungsfrei in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Familienversicherung: Die 565-Euro-Grenze
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2026 bei 565 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss sich selbst krankenversichern. Bei der Rentenversicherung greift eine Besonderheit: Überschreitet die Beschäftigung den Rahmen einer kurzfristigen Tätigkeit, fallen Beiträge an.
Die Alterssicherungskommission diskutiert derzeit eine Reform. Eine Empfehlung sieht die Abschaffung der Opt-out-Regelung bei Rentenversicherungen für Minijobs vor. SPD-Politiker Willingmann sprach sich am 14. Juli dafür aus, Ausnahmen für Studierende beizubehalten – sonst schrumpft der Nettoverdienst.
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Gleiche Rechte wie Teilzeitbeschäftigte
Arbeitsrechtlich stehen Werkstudenten Teilzeitkräften gleich. Das bedeutet: gesetzlicher Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitgeber müssen bei Arbeitsunfähigkeit zahlen.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai verschärft zudem die Anforderungen bei Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben gilt nicht mehr als sicherer Nachweis für den Zugang eines Kündigungsschreibens. Grund: Das Scan-Verfahren der Post belege nur die Anwesenheit am Briefkasten, nicht den Einwurf. Juristen raten daher zur persönlichen Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder zur Zustellung per Kurier.
Mindestlohn und Steuervorteile
Für Werkstudenten über 18 gilt der gesetzliche Mindestlohn: 2026 sind es 13,90 Euro pro Stunde. 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Steuerlich profitieren Studierende vom Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 Euro für 2026. Eine Steuererklärung lohnt sich oft, um bereits abgeführte Lohnsteuer zurückzuholen.
Was Minusstunden angeht: Sie dürfen nur dann vom Lohn abgezogen werden, wenn der Arbeitnehmer selbst schuld ist. Liegt ein Annahmeverzug vor – der Arbeitgeber hat keine Aufgaben zugewiesen –, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
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GKV-Reform: Das kommt ab 2027
Das am 10. Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt weitreichende Änderungen. Geplant ist die Einführung einer Teilkrankschreibung (25, 50 oder 75 Prozent), wenn die Erkrankung länger als vier Wochen dauert. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Tagen widersprechen.
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Stattdessen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag geplant. Schon heute können Unternehmen das verlangen, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Für Werkstudenten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Regeln ab 2027 relevant. Minijobber bleiben von der Teilkrankschreibung explizit ausgeschlossen.
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