Widerruf-Button, Recht

Widerruf-Button ab 19. Juni: Neues Recht für Online-Käufer

01.06.2026 - 03:48:18 | boerse-global.de

Ab Juni 2026 müssen EU-Anbieter einen Widerruf-Button bereitstellen. Neue Urteile stärken zudem die Rechte von Arbeitnehmern und Internetkunden.

Widerruf-Button ab 19. Juni: Neues Recht für Online-Käufer - Foto: über boerse-global.de
Widerruf-Button ab 19. Juni: Neues Recht für Online-Käufer - Foto: über boerse-global.de

Von der digitalen Kündigung per Knopfdruck bis zu schärferen Regeln bei Internetgeschwindigkeiten – wer seine Rechte kennt, kann bares Geld sparen.

Pflicht zur digitalen Kündigung ab Juni

Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle EU-Anbieter von Fernabsatzverträgen einen deutlich sichtbaren Widerruf-Button auf ihrer Website bereitstellen. Das gilt auch für Kunden, die als Gast bestellt haben. Der Knopf muss während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist leicht erreichbar sein.

Die Folgen für Unternehmen, die diese Pflicht ignorieren, sind happig: Fehlt der Button, verlängert sich das Widerrufsrecht automatisch auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Für Verbraucher bedeutet das: Wer den Button nicht findet, kann Verträge noch Monate später rückabwickeln.

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Vertragsbeginn: Gericht stellt klar

Das Landgericht Bochum hat am 15. Mai 2026 einem großen Glasfaseranbieter untersagt, den Mindestvertragsbeginn erst auf den Zeitpunkt der technischen Aktivierung zu legen. Die Mindestlaufzeit beginnt demnach bereits mit Vertragsabschluss. Das Urteil folgt einer Abmahnung der Verbraucherzentralen vom Februar und bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Januar.

Langsames Internet: Rechte der Kunden gestärkt

Verbraucherschützer haben Ende Mai klargestellt: Wer dauerhaft unter einer lahmen Internetverbindung leidet, hat Anspruch auf Preisminderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung. Voraussetzung: Die Störung muss formal dokumentiert und dem Anbieter eine Frist zur Behebung gesetzt werden.

Datenschutz nach Cyberangriff

Nach einem Cyberangriff auf einen klinischen Dienstleister im April – die Auswertung wurde Mitte Mai abgeschlossen – gerieten Daten zehntausender Privatpatienten aus 17 Kliniken in falsche Hände. Verbraucherschützer raten Betroffenen zu erhöhter Vorsicht vor Phishing-Versuchen und zur regelmäßigen Kontrolle ihrer Kontoauszüge.

Knöllchen vom Privatparkplatz

Die Debatte um überhöhte Parkgebühren reißt nicht ab. Zwar hat der BGH private Parkraumüberwachung grundsätzlich für legal erklärt. Doch Gerichte sehen 30 Euro als angemessene Obergrenze. Alles, was deutlich darüber liegt, sollten Betroffene formell anfechten. Voraussetzung für die Zahlungspflicht ist eine eindeutige Beschilderung.

Arbeitszeugnis: Recht auf Zwischenzeugnis gestärkt

Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 4. März 2026 entschieden: Arbeitnehmer haben auch bei einem allgemeinen Wunsch nach beruflicher Neuorientierung Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Arbeitgeber dürfen dies nicht mit dem Hinweis auf fehlende konkrete Bewerbungen verweigern. Auch müssen Beschäftigte ihre Jobsuche nicht offenlegen – das Grundrecht auf Berufsfreiheit schützt sie.

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Energiewende: Neue Regeln für Solarstrom

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 eine Reform der Netzentgelte vorgestellt, die ab 2029 greifen soll. Für Besitzer von Solaranlagen könnten die Grundgebühren dann um jährlich 100 bis 150 Euro steigen.

Besitzer von Balkonkraftwerken müssen ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Alte Stromzähler, die sich bei Einspeisung rückwärts drehen, sind vorerst geduldet.

Seit dem 1. Juni 2026 dürfen Haushalte im selben Netzgebiet Solarstrom untereinander teilen – sofern intelligente Messsysteme installiert sind. Die sind allerdings erst bei etwa fünf Prozent aller Anschlüsse vorhanden.

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