BGH, Aufklärung

BGH verschärft Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern

Veröffentlicht: 15.09.2023 um 10:13 Uhr, dpa.de

Worauf Verkäufer beim Kauf einer Immobilie hinweisen und welche Informationen sich Käufer selbst zusammensuchen müssen, war lange strittig. Nun hat das höchste Zivilgericht Deutschlands entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in einer Reiseversicherung unter die Lupe genommen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in einer Reiseversicherung unter die Lupe genommen. (Archivbild) - Bild: Uli Deck/dpa

Verkäufer von Immobilien müssen Käufer zum Beispiel über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum zu stellen ohne entsprechenden Hinweis reicht aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht aus.

Nur in Einzelfällen sei keine Aufklärung nötig, sagte die Vorsitzende Richterin des fünften Zivilsenats in Karlsruhe. Dabei komme es unter anderem darauf an, welche Vereinbarungen es zur Nutzung des Datenraums gab und wie wichtig die Information ist, um die es geht. (Az. V ZR 77/22)

Konkret ging es um einen Fall aus Hannover und Sanierungskosten in Millionenhöhe. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen, sich alle nötigen Informationen vor Vertragsabschluss zu besorgen. Der BGH hob das Urteil nun im Wesentlichen auf. Das Oberlandesgericht müsse noch einmal dazu verhandeln und entscheidende Fragen klären, die noch offen seien.

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