Zwei-Silvester-Regel: Steuerfrei verkaufen bei Eigennutzung
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 09:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sorgt bereits für heftige Kritik von Fachverbänden. Gleichzeitig kündigt die Politik nach der Sommerpause eine Debatte über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer an.
Steuerfrei verkaufen: Die Zwei-Silvester-Regel
Wer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, zahlt normalerweise Spekulationssteuer auf den Gewinn. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Eigennutzung.
Der Bundesfinanzhof hat die sogenannte „Zwei-Silvester-Regel“ bestätigt. Die Regelung erlaubt einen steuerfreien Verkauf, wenn der Eigentümer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hat. Ein durchgehender Zeitraum von drei vollen Jahren ist nicht nötig – es reicht die Nutzung über die Jahreswechsel hinweg.
Ärger ums Jahressteuergesetz 2026
Der Gesetzentwurf stößt bei Wirtschafts- und Fachverbänden auf breiten Widerstand. Besonders umstritten: die geplante Neuregelung zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien (§ 6f EStG). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordern Nachbesserungen.
Doch das ist nicht alles. Ab 2027 sollen Nachzahlungszinsen auf 3,6 Prozent steigen. Auch die geplanten Regeln zur Umsatzsteuer-Organschaft und die Nutzung künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung bei gleichzeitiger Lockerung des Steuergeheimnisses stoßen auf Kritik. Der Bund der Steuerzahler bemängelt zudem fehlende Inflationsanpassungen.
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Vermögenssteuer: SPD plant Vorstoß
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigte Mitte Juli an, nach der Sommerpause für die Rückkehr der Vermögenssteuer zu kämpfen. Die Partei will zudem die Erbschaftssteuer reformieren. Begründung: die zunehmende Vermögenskonzentration.
Konkret diskutiert wird ein Modell mit einem Prozent Jahressteuer auf Vermögen über 100 Millionen Euro. Die Initiatoren versprechen sich davon Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Parallel dazu erwartet die Branche Ende 2026 ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Wirtschaftsvertreter warnen bereits vor schwächerer Investitionsbereitschaft.
Grundsteuer: NRW-Kommunen ziehen kräftig an
Eigentümer und Mieter spüren die steigenden kommunalen Abgaben direkt. Aktuelle Daten des Bundes der Steuerzahler belegen: 140 von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht. Besonders stark fielen die Steigerungen in Vettweiß, Dinslaken und Bergkamen aus. Mit durchschnittlich 764 Punkten liegt NRW im Ländervergleich an der Spitze.
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Gleichzeitig greifen 2026 Anpassungen im Einkommensteuerrecht. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro, der Kinderfreibetrag auf 5.123 Euro. Für Spitzenverdiener wird es teurer: Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent greift ab 250.000 Euro, ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro. Ökonomen kritisieren die Entwicklung als Standortnachteil.
Baukrise: Erholung nur auf dem Papier
Die steuerlichen Diskussionen fallen in eine schwierige Phase am Wohnungsmarkt. Zwar stiegen die Baugenehmigungen im Mai um 24,7 Prozent auf 21.000 Wohnungen. Doch der Immobilienverband IVD warnt vor einer Fortsetzung der Baukrise. Tatsächliche Fertigstellungen bleiben wegen hoher Kosten und fehlender Planungssicherheit aus.
Branchenvertreter fordern einen Verzicht auf die Grunderwerbsteuer bei selbst genutzten Eigenheimen. Ein „Pakt fürs Eigentum“ soll den Erwerb von Wohneigentum fördern. Aktuelle Analysen zeigen: Nur noch 39 Prozent der 30- bis 44-Jährigen können sich eine Finanzierung für Wohneigentum leisten. Steigende Bauzinsen und hohe Kaufpreise machen den Marktzugang zunehmend schwer.
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