Minijob-Reform, Rückkehr

Minijob-Reform: Rückkehr in Rentenversicherung ab Juli möglich

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 09:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Minijobber können Rentenbefreiung seit Juli rückgängig machen. Die Politik streitet über eine stärkere Sozialversicherungspflicht.

Minijob-Reform: Neue Optionen und politische Debatte 2026
Eine deutsche Euro-Münze mit der Jahreszahl 2026, umgeben von stilisierten Dokumenten und Zahnrädern, die politische Änderungen darstellen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Juli können Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Gleichzeitig diskutiert die Politik über eine weitreichende Reform des Sonderstatus.

Rückkehr in die Rentenversicherung wird möglich

Seit dem 1. Juli 2026 haben Minijobber eine neue Option. Wer sich einst von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diesen Schritt nun rückgängig machen. Der Antrag geht beim Arbeitgeber ein und wirkt ab dem Folgemonat. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich.

Das Ziel: die soziale Absicherung der rund 7,5 Millionen Minijobber verbessern. Wer einzahlt, sichert sich nicht nur einen höheren Rentenanspruch – bei 603 Euro Verdienst sind das rund fünf Euro monatlich. Vor allem erwirbt man Wartezeiten. Die sind Voraussetzung für Leistungen wie Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen oder staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Politik streitet über die Zukunft der Minijobs

Im Juni 2026 schlug die Alterssicherungskommission Alarm. Ihre Empfehlung: Minijobs sollen grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden. Ein Opt-out soll nur noch für Schüler möglich sein. Gleichzeitig wäre der Beitrag der Beschäftigten von 3,6 auf 5 Prozent gestiegen.

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Die Bundesregierung zeigt sich gespalten. Kanzler Merz betonte: Eine vollständige Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant. Aber eine stärkere Differenzierung sei nötig. Gemeinsam mit Arbeitsministerin Bas vereinbarte er ein Maßnahmenpaket.

Die Fronten sind klar. Befürworter wie Mitglieder des Sachverständigenrats sehen die Reform als notwendigen Schritt gegen Altersarmut. Die Opposition kontert. Bayerns Ministerpräsident Söder sprach sich klar gegen eine Abschaffung des bewährten Modells aus.

Branchen warnen vor Personalnot

Die wirtschaftliche Bedeutung der Minijobs ist enorm. Von den 7,5 Millionen Stellen entfallen rund 6,55 Millionen auf den gewerblichen Bereich, etwa 252.000 auf Privathaushalte. Frauen stellen mit 55,9 Prozent die Mehrheit der Minijobber. Allein im ersten Quartal 2026 flossen 1,3 Milliarden Euro in die Rentenversicherung und rund 1,02 Milliarden in die Krankenversicherung.

Wirtschaftsverbände schlagen Alarm. Der DEHOGA und Vertreter des Handels warnen in einem gemeinsamen Schreiben vor erheblichen Personalengpässen. Gerade Branchen mit hohem Flexibilitätsbedarf träfe eine zu restriktive Reform hart.

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Auch der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) warnt. Um eine Flucht in die Schwarzarbeit zu verhindern, schlägt er eine Bagatellgrenze von 250 Euro vor. Bis zu dieser Grenze sollten die alten Regeln gelten.

Entscheidung im Herbst erwartet

Nach der Anhebung der Verdienstgrenze auf 603 Euro zu Jahresbeginn 2026 steht nun die nächste Weichenstellung an. Im Herbst will die Bundesregierung eine wegweisende Entscheidung treffen.

Die Kernfrage: Wie bleibt die Flexibilität für Arbeitgeber erhalten, während die soziale Absicherung der Beschäftigten steigt? Modellrechnungen zeigen: Bei stärkerer Einbindung in die Sozialversicherung blieben von 603 Euro Brutto rund 475 Euro netto übrig.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Regierung die Kommissionsempfehlungen in einen Gesetzentwurf gießt – und welche Ausnahmen für bestimmte Gruppen oder Einkommensbereiche es geben wird.

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