Apothekenreform, Bundesrat

Apothekenreform: Bundesrat billigt digitale Neuerungen für E-Rezepte

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 01:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesrat billigt Apothekenreform mit neuen Regeln für E-Rezepte, Vergütung und Telemedizin. Pflegeheime profitieren von Direktversorgung.

Apothekenreform 2026: Neue Regeln für E-Rezepte und Vergütung
Nahaufnahme einer digitalen Tablet-Oberfläche mit E-Rezept in einer modernen deutschen Apotheke, die digitale Gesundheitsversorgung zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli 2026 eine weitreichende Reform des Apothekenwesens gebilligt. Parallel dazu treiben mehrere digitale Neuerungen die Nutzung von E-Rezepten in der Pflege und bei Folgebehandlungen voran. Das Paket soll den Medikamentenversand in Pflegeheimen erleichtern und chronisch Kranken unnötige Arztbesuche ersparen.

Direktversorgung in Pflegeheimen

Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte für Pflegeheimbewohner direkt an die zuständige Apotheke senden. Möglich macht das das Kommunikationssystem KIM – allerdings nur, wenn ein Versorgungsvertrag zwischen Heim und Apotheke besteht.

Die Übergangsregelung gilt bis Ende 2028. Ab Januar 2029 sollen dann alle Pflegeheime direkt an den zentralen E-Rezept-Fachdienst angebunden sein. Das entlastet das Pflegepersonal: Schluss mit dem manuellen Hantieren mit Papierrezepten, weniger Fehler bei der Medikamentenausgabe.

Die wichtigsten Punkte der Apothekenreform

Das vom Bundesrat verabschiedete Gesetzespaket bringt mehrere Änderungen für Apothekenbetrieb und Vergütung:

  • Skonti wieder erlaubt: Die üblichen Handelsrabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente sind wieder zulässig.
  • Vergütung bis 2028 geregelt: Eine verhandlungsbasierte Lösung mit einer Mindestschwelle von drei Prozent wurde festgelegt.
  • 50 Cent für Austausch: Apotheken erhalten eine Gebühr, wenn sie ein nicht lieferbares Medikament ersetzen.
  • Bis zu 5 Euro für Selbstzahler: Für bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel können Selbstzahler zur Kasse gebeten werden.
  • Flexiblere Öffnungszeiten: Apotheken dürfen ihre Zeiten anpassen, müssen aber mindestens sechs Stunden werktags geöffnet sein.
  • Erleichterungen für Filialen: Die Anforderungen für Zweigapotheken und Laborbetrieb wurden gelockert.
  • Strenge Temperaturkontrollen: Für den Versandhandel mit Arzneimitteln bleiben die Vorgaben bestehen.

Die EU-Kommission muss bis zum 14. Juli über die Gesetzesänderungen informiert werden.

Digitale Meilensteine: TI-Atlas 2026

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Die aktuellen Zahlen des TI-Atlas 2026 zeigen: Die digitale Gesundheitsanwendung ist im deutschen System angekommen. Rund 70 Prozent der Arztpraxen und 50 Prozent der Krankenhäuser nutzen die elektronische Patientenakte (ePA) intensiv. 90 Prozent der Versicherten bewerten die ePA als sinnvoll. Als wichtigsten Schritt der Digitalisierung sehen viele den elektronischen Medikationsplan (eMP).

Weitere Kennzahlen: 50 Prozent der Pflegeeinrichtungen sind an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Die Hälfte aller Gesundheitseinrichtungen setzt bereits künstliche Intelligenz ein. Der TI-Gateway gilt als Stabilitätsfaktor für die digitalen Verbindungen.

Erleichterter Zugang und Telemedizin

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apotheken bestimmte Folgeverordnungen ohne neues Rezept abgeben. Voraussetzung: Das Medikament wurde mindestens drei Quartale lang verordnet, und die Behandlung ist über die ePA nachvollziehbar. Ausgegeben wird dann die kleinste Packungsgröße – einmalig, für Fälle, in denen die Therapie nicht unterbrochen werden darf.

Seit dem 1. Juli bieten Apotheken zudem assistierte Telemedizin an. Patienten können direkt in der Apotheke per Video mit einem Arzt sprechen. Die Apotheke rechnet die Leistung mit der Krankenkasse ab. Gerade in unterversorgten Regionen soll das die medizinische Versorgung verbessern.

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Markteintritt Rossmann und Abrechnungssicherheit

Der digitale Wandel lockt neue Anbieter. Die Drogeriekette Rossmann plant, noch 2026 eine Online-Apotheke mit E-Rezept-Funktion zu starten. Als Schnittstelle dient die bestehende App mit über zwölf Millionen aktiven Nutzern.

Seit dem 2. Juli gelten zudem neue Abrechnungsregeln, die Apothekern mehr Sicherheit geben. Die sogenannte Nullretax – also die vollständige Verweigerung der Vergütung – ist bei geringfügigen Formfehlern auf E-Rezepten ausgeschlossen. Fehlt etwa die Chargennummer oder ein Mängelprotokoll, die pharmazeutische Versorgung war aber korrekt: Die Apotheke bekommt ihr Geld. Bis Juli 2028 dürfen Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels direkt auf ein anderes Präparat mit demselben Wirkstoff ausweichen.

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