Artikel 15 des Grundgesetzes: Merz hält bundesweites Verbot für sinnvoll
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die wohnungspolitische Grundsatzdebatte in Deutschland gewinnt nach Äußerungen aus der Bundespolitik an neuer Schärfe. Bundeskanzler Friedrich Merz stufte am 12. Oktober 2026 ein bundesweites Verbot der Vergesellschaftung großer privater Mietwohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes als sinnvoll ein.
Bereits Anfang Juli 2026 hatten Union und SPD laut Berichten der Tagesschau vereinbart, über ein Bundesgesetz auszuschließen, dass einzelne Bundesländer private Mietwohnungen über eigene Landesgesetze verstaatlichen können.
Entsprechende erste Gesetzentwürfe wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Als Auslöser der Bundesinitiative gilt der Wahlsieg der Linkspartei bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl im September 2026.
Juristische Hürden und politische Konflikte im Bund
Die rechtliche Umsetzung eines solchen Verbots gilt innerhalb der Bundesregierung als umstritten. Justizministerin Stefanie Hubig hatte im Juli erklärt, dass ein pauschales Verbot aus ihrer Sicht nicht möglich sei. Sie verwies darauf, dass für Artikel 15 des Grundgesetzes bislang kein praktischer Anwendungsfall und kaum geklärte Rechtsprechung vorliege.
Die Debatte betrifft einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts aus dem Mikrozensus-Zusatzprogramm Wohnen für das Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 22,6 Millionen Haushalte zur Miete.
Beim Berliner Volksentscheid im Jahr 2021 hatten 57,6 Prozent der Teilnehmenden und damit mehr als eine Million Wähler für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Nach Plänen der Berliner Linken wären rund 240.000 Wohnungen von Konzernen mit mehr als 3.000 Einheiten betroffen.
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Zerreißprobe bei Berliner Sondierungen
Auf Landesebene bestimmt die Enteignungsfrage die Berliner Sondierungsgespräche zwischen Linken, Grünen und SPD. Während Linken-Vertreter auf eine verbindliche Verabredung zur Vergesellschaftung dringen, lehnt SPD-Landeschef Steffen Krach entsprechende Vorhaben strikt ab.
Nach Feststellung des Landeswahlausschusses käme eine rot-grün-rote Koalition auf 91 Sitze und damit 14 Sitze über der absoluten Mehrheit, die Verhandlungen galten aufgrund der wohnungspolitischen Differenzen jedoch als stark belastet.
Unterschiedliche Positionen zeigen sich auch bei den geschätzten Entschädigungskosten. Während Linken-Politiker Jan van Aken Berechnungen zwischen 8 und 12 Milliarden Euro nannte, die über mehr als ein Jahrhundert gestreckt werden könnten, bezifferten andere Kommunalpolitiker die Summe auf 29 bis 36 Milliarden Euro. Der Berliner Rechnungshof kam laut Berichten sogar auf bis zu 42 Milliarden Euro.
Reaktionen aus Wirtschaft und Wissenschaft
In der Immobilien- und Bauwirtschaft lösten die Verstaatlichungspläne deutliche Reaktionen aus. Luka Mucic, Vorstandschef des Bochumer Dax-Konzerns Vonovia, kündigte an, nach dem Abschluss laufender Bauvorhaben über rund 1.000 Einheiten vorerst keine neuen Projekte in Berlin zu beginnen.
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Der Konzern verwaltet zusammen mit der Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen rund 138.000 Wohnungen in Berlin und dem Umland. Mucic betonte, man benötige dringend Klarheit für neue Investitionen, schloss einen Rückzug aus der Stadt jedoch aus.
Olaf Demuth, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, warnte davor, dass Baugesellschaften in Berlin wegen der Unsicherheit zunehmend schwerer an Bankdarlehen kämen.
Ökonomin Isabella Weber von der Universität Massachusetts Amherst verteidigte die Berliner Pläne hingegen und verwies auf die Marktmacht privater Konzerne, durch deren Vergesellschaftung Mieten leichter begrenzt werden könnten.
Der Ökonom Matthias Günther vom Pestel-Institut brachte alternativ einen Kauf der Vonovia durch den Bund ins Gespräch, um den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand zu bündeln.
