Aspartam: EFSA bestätigt Sicherheit bei 40 mg/ kg Körpergewicht
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 03:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einer Bewertung vom 10. September 2026 die Sicherheit weit verbreiteter Süßungsmittel bestätigt. Demnach gelten sowohl Aspartam (E951) als auch das daraus abgeleitete Aspartam-Acesulfamsalz (E962) bei den derzeit üblichen Verzehrmengen als gesundheitlich unbedenklich.
Die zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) für Aspartam bleibt auf Basis der behördlichen Prüfung unverändert bei 40 mg/kg Körpergewicht.
Grenzwerte und chemische Zusammensetzung
In einem ergänzenden Bericht aus dem September 2026 analysierte die EFSA zudem die Eigenschaften von Aspartam-Acesulfamsalz (E962) im Detail. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass der Zusatzstoff bei gegenwärtiger Verwendung sicher ist.
Aus toxikologischer Sicht zerfällt E962 im Körper in seine Ausgangsbestandteile Aspartam (E951) und Acesulfam K (E950). Entsprechend gelten die etablierten Richtwerte beider Einzelstoffe: Für Aspartam liegt der ADI weiterhin bei 40 mg/kg Körpergewicht, während für Acesulfam K ein Grenzwert von 15 mg/kg Körpergewicht herangezogen wird.
Differenzierung zwischen Gefahrenpotenzial und praktischem Risiko
Die Diskussion um den Süßstoff war im Jahr 2023 neu entfacht worden, als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) Aspartam in die Gruppe 2B als möglicherweise krebserregend einstufte.
Diese Kategorie bewertet prinzipiell vorhandene Gefahren, berücksichtigt jedoch nicht das tatsächliche Risiko bei einer bestimmten Konsummenge. Die IARC-Einstufung platziert den Stoff auf einer Stufe mit Faktoren wie eingelegtem Gemüse, Nachtschichtarbeit oder Tätigkeiten im Friseurberuf.
Die EFSA hat im September 2026 die Sicherheit von Aspartam und Aspartam-Acesulfamsalz bei üblicher Verzehrmenge bestätigt — der ADI bleibt bei 40 mg/kg Körpergewicht. Was das konkret für Ihre tägliche Dosis bedeutet und wie Sie die IARC-2B-Einstufung von 2023 ohne Panik einordnen, rechnen wir Ihnen Schritt für Schritt vor. Kostenlosen Süßstoff-Leitfaden jetzt anfordern
Parallel dazu bestätigte der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der FAO und WHO (JECFA) im Jahr 2023 die bestehende Richtlinie mit einem ADI von 40 mg/kg Körpergewicht. Nach Berechnungen des JECFA entspricht diese unbedenkliche Tagesdosis bei einer erwachsenen Person etwa 9 bis 14 Dosen Zero-Cola pro Tag.
Fachleute aus der Kardiologie verweisen darauf, dass über 100 Sicherheitsstudien keine signifikanten Unterschiede bei moderatem Konsum nachweisen konnten. Die rechnerische Risikoschwelle liege mit 9 bis 14 Dosen pro Tag weit über dem durchschnittlichen Verbrauch.
Als generelle Empfehlung gelte daher Mäßigung ohne Alarmismus, wobei Wasser stets der Vorzug zu geben sei. Auch Wissenschaftler betonen, dass sich aus der 2B-Klassifikation kein Nachweis ableiten lasse, wonach Coca-Cola Zero Krebs verursache. Gleichzeitig bestehe kein Anlass, das Erfrischungsgetränk als Gesundheitsgetränk zu deklarieren.
Nährwertvergleich und zivilgesellschaftliche Reaktionen
Ernährungsberater stellen den Süßstoffen den traditionellen Zuckergehalt gegenüber: Ein halber Liter klassische Cola enthält typischerweise etwa 56 Gramm Zucker (rund 11 Würfel) und schlägt mit 225 Kilokalorien zu Buche.
56 Gramm Zucker stecken in einem halben Liter klassischer Cola — rund 11 Würfel und 225 Kilokalorien. Ein halber Liter Zero-Cola kommt auf etwa 1 Kilokalorie. Wer abnehmen oder seinen Zuckerkonsum senken will, findet in diesem Leitfaden die Zahlen, Grenzwerte und 3 konkreten Schritte für den Alltag. Zucker-Vergleich als Leitfaden sichern
Dagegen enthält ein halber Liter Zero-Cola etwa 200 bis 300 Milligramm Süßstoffe wie Aspartam und Acesulfam K bei einem Brennwert von rund 1 Kilokalorie. Zum weiteren Vergleich verweisen Ernährungsberater darauf, dass verarbeitetes Fleisch von der WHO in die Gruppe 1 – vergleichbar mit Alkohol – eingestuft wird.
Trotz der behördlichen Bestätigung formiert sich Kritik aus dem Verbraucherschutz. Organisationen wie Foodwatch, die französische Krebsliga und die Konsumentenplattform Yuka kritisieren die aktuelle EFSA-Bewertung. Eine von diesen Nichtregierungsorganisationen initiierte Petition gegen den Einsatz des Süßstoffs verzeichnet mehr als 400.000 Unterstützer, die weiterhin ein präventives Verbot fordern.
