BGH stĂ€rkt EigentĂŒmer: Klimaanlage auf Balkon grundsĂ€tzlich erlaubt
Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 18:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Technik, Recht und neue Wohnkonzepte treiben den Wandel â und stellen Bewohner vor ganz neue Fragen.
KI plant, Möbel verwandeln sich
Auf der IFA 2026 prĂ€sentierten Miele und Hettich eine Konzeptstudie, die KĂŒche, Esstisch und Homeoffice vereint. Motorisierte MöbelbeschlĂ€ge lassen die Einheit je nach Bedarf zwischen Kochstation, Arbeitsplatz und Esstisch wechseln. Das spart Platz in immer kleineren Wohnungen.
Noch einen Schritt weiter geht Amenify. Ein am 15. Juli vorgestelltes Tool verwandelt Grundrisse in interaktive 3D-Modelle. Nutzer wĂ€hlen Möbel direkt aus und bestellen sie. Das Unternehmen meldet eine Umsatzsteigerung von 177 Prozent im Quartalsvergleich. Die Designzeit verkĂŒrzte sich drastisch, die Retourenquote sank um bis zu 30 Prozent.
BGH stĂ€rkt EigentĂŒmer bei Klimaanlagen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom heutigen Freitag sorgt fĂŒr Klarheit: WohnungseigentĂŒmer haben grundsĂ€tzlich Anspruch auf den Einbau eines Split-KlimagerĂ€ts auf dem Balkon. Voraussetzung: Die BeeintrĂ€chtigungen fĂŒr andere EigentĂŒmer dĂŒrfen nicht ĂŒbermĂ€Ăig ausfallen. GerĂ€uschemissionen seien weitgehend hinzunehmen.
Auch bei der WohnflĂ€chenberechnung gibt es klare Regeln. Die WohnflĂ€chenverordnung zĂ€hlt nur RĂ€ume zu Wohnzwecken â Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer â als volle FlĂ€che. Keller, Garagen oder WaschkĂŒchen bleiben auĂen vor. Balkone und Terrassen flieĂen zu 25 Prozent ein, bei besonderer Nutzbarkeit bis zu 50 Prozent.
Darf ein Mieter einfach technische VerĂ€nderungen wie KlimagerĂ€te oder Balkonkraftwerke vornehmen? Das neue Wohnungseigentumsgesetz liefert klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Rechte und Pflichten von EigentĂŒmern. Die 19 wichtigsten WEG-Regelungen jetzt gratis nachlesen
Weicht die tatsĂ€chliche WohnflĂ€che um mehr als zehn Prozent von der vertraglich vereinbarten GröĂe ab, haben Mieter Anspruch auf Mietminderung. Zu viel gezahlte Miete können sie bis zu drei Jahre rĂŒckwirkend zurĂŒckfordern.
Neue Regeln fĂŒr Heizungen und KĂŒhlung
Das im Juli verabschiedete GebĂ€udemodernisierungsgesetz bringt ab 2028 finanzielle Ănderungen. Dann greift eine 50/50-Regel fĂŒr neue fossile Heizungen: CO?-Kosten und Gasnetzentgelte teilen sich Mieter und Vermieter hĂ€lftig. Ab 2029 steigen die Anforderungen weiter. Ăber eine sogenannte Bio-Treppe soll der Anteil biogener Brennstoffe bis 2040 auf 60 Prozent klettern.
Bei der KĂŒhlung setzen immer mehr auf natĂŒrliche Alternativen. Trockenbausysteme aus Lehmputz mit integrierter FlĂ€chenkĂŒhlung arbeiten gerĂ€uschlos. Der Lehm reguliert die Feuchtigkeit und bindet Schadstoffe.
Und beim Energiemanagement? Neue Steuerungseinheiten, vorgestellt auf der Intersolar Europe 2026, pushen den Eigenverbrauch von Solarstrom auf bis zu 80 Prozent. Möglich macht das eine KI-gestĂŒtzte Prognose.
Neben den Energiekosten spielen auch die weiteren Nebenkosten eine zentrale Rolle fĂŒr die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie Ihre Betriebskostenabrechnung 2026 rechtssicher gestalten und keine zulĂ€ssigen Umlagen vergessen. Kostenlosen Betriebskosten-Ratgeber herunterladen
Weniger Unordnung, mehr Werterhalt
Neben Hightech bleibt die Basis entscheidend: Jeder Gegenstand braucht einen festen Platz. TÀgliche Routinen verhindern Unordnung und vermeiden Kosten durch Zeitverlust oder DoppelkÀufe. Nachhaltigkeit bedeutet zunehmend, BestandsgegenstÀnde zu pflegen und zu reparieren.
Feuchtigkeit ist der gröĂte Feind technischer GerĂ€te und Dokumente. Kieselgel-Beutel helfen: Sie nehmen bis zu 40 Prozent ihres Eigengewichts an Feuchtigkeit auf und sind regenerierbar â solange es sich nicht um kobalthaltiges blaues Gel handelt.
FĂŒr die Raumgestaltung boomen pflegeleichte Elemente wie kĂŒnstliche MooswĂ€nde aus Polyurethan. In gewerblichen RĂ€umen mĂŒssen sie Brandschutzauflagen erfĂŒllen. Bei langer Lebensdauer punkten sie mit einer positiven Nachhaltigkeitsbilanz.
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