BGH stärkt Vertragserben: Schenkungen hebeln Erbvertrag nicht aus
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 05:25 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Stiftung Universitätsmedizin hat Anfang Juli 2026 eine überarbeitete Auflage ihres Vorsorge-Ratgebers veröffentlicht. Die Publikation enthält aktualisierte Formularvorlagen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Fachleute betonen: Erst die Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bietet eine umfassende Absicherung.
Juristen raten häufig zur notariellen Form der Vorsorgevollmacht, um deren Akzeptanz im Rechtsverkehr zu erhöhen. Dass Vorsorge nicht nur eine Altersfrage ist, zeigen Berichte über plötzliche gesundheitliche Krisen wie Schlaganfälle, die auch jüngere Menschen treffen können. Eine Vollmacht entlastet dann Angehörige und sichert die Handlungsfähigkeit im Sinne der betroffenen Person.
BGH stärkt Position von Vertragserben
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Juli 2026 (Az. IV ZR 256/25) hat die Rechte von Vertragserben gestärkt. Das Gericht entschied: Ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht schließt den Anspruch eines Erben auf Herausgabe einer lebzeitigen Schenkung nicht aus.
Gemäß § 2287 BGB können Schenkungen, die den Erbvertrag wirtschaftlich aushöhlen, nach dem Erbfall angefochten werden – sofern eine Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers vorlag. Eine Fachanwältin für Erbrecht erläuterte: „Ein Vertragserbe darf bis zum tatsächlichen Rücktritt darauf vertrauen, die Erbschaft anzutreten. Lebzeitige Schenkungen können den Erbvertrag nicht ohne Weiteres aushebeln."
Formale Hürden bei gemeinschaftlichen Testamenten
Auch bei der Testamentserstellung lauern Fallstricke, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 22. Juni 2026 (Az. 49 VI 16/25) zeigt. Ein gemeinschaftliches Testament unter Geschwistern ist gemäß § 2265 BGB formunwirksam – diese Privilegierung bleibt rechtlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten.
Allerdings kann eine solche Verfügung unter Umständen in ein wirksames Einzeltestament umgedeutet werden, wenn sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Im vorliegenden Fall blieb die Einsetzung der Schwester als Alleinerbin wirksam, da keine Abhängigkeit der Verfügungen voneinander vorlag.
Steuerliche Entlastung bei Erbstreitigkeiten
Das BGH-Urteil vom Juli 2026 stärkt Vertragserben: Schenkungen hebeln den Erbvertrag nicht aus. Unser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Erbansprüche sichern und Formfehler vermeiden. Jetzt kostenlosen Ratgeber anfordern
Positive Nachrichten für Erben: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 11. März 2026 (Az. II R 10/23), dass Rechtsanwaltskosten für Erbauseinandersetzungen als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abziehbar sind.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf Kosten für Sachverständige, Notare und Steuerberater, sofern sie unmittelbar mit der Verteilung des Erbes zusammenhängen. Kosten für die laufende Verwaltung des Nachlasses – etwa die Erhaltung von Immobilien – bleiben hingegen von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen.
Krebserkrankungen: WHO warnt vor drastischem Anstieg
Die Dringlichkeit medizinischer Vorsorge unterstreicht ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) vom 8. Juli 2026. Bis zum Jahr 2050 wird mit jährlich rund 35 Millionen Neudiagnosen gerechnet – eine signifikante Steigerung gegenüber den rund 20 Millionen Fällen im Jahr 2024.
Obwohl etwa 40 Prozent dieser Erkrankungen durch Prävention vermeidbar wären, verschlechtern sich Faktoren wie Übergewicht und Bewegungsmangel global. Das Universitätsklinikum des Saarlandes gründete Ende Juni 2026 einen speziellen Patientenbeirat für sein Tumorzentrum, der künftig über Strategien und Vernetzung beraten soll.
Beratungsangebote: Hilfe für Angehörige
Auch bei gemeinschaftlichen Testamenten unter Geschwistern lauern Fallstricke – das OLG Zweibrücken entschied im Juni 2026 über die Formunwirksamkeit. Unser Ratgeber enthält ein Muster für ein formwirksames Einzeltestament. Muster-Testament jetzt sichern
Auf kommunaler Ebene unterstützen verschiedene Beratungsangebote die praktische Umsetzung der Vorsorge. In Bonn bieten städtische Behörden und Vereine im dritten Quartal 2026 Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte an. Themen wie das Behindertentestament stehen ebenso im Fokus wie regelmäßige Sprechstunden zur Patientenverfügung.
Der Bedarf ist enorm: Aus der Seniorenberatung heißt es, rund zwei Drittel der Ratsuchenden seien pflegende Angehörige, die Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung benötigen.
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