BGH, KI-Training

BGH verhandelt KI-Training: Darf Laion 5,85 Mrd. Bilder nutzen?

Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Streit Kneschke gegen Laion prüft der BGH die Nutzung geschützter Fotos für KI-Datensätze und erwägt eine Vorlage an den EuGH.

BGH verhandelt erstmals über KI-Training mit geschützten Bildern
Reihen von leeren, dunklen Serverracks in einem minimalistischen, unbeleuchteten Serverraum mit glänzendem Betonboden. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. September 2026 erstmals über die Zulässigkeit des Trainings von Künstlicher Intelligenz (KI) mit urheberrechtlich geschützten Inhalten verhandelt. Im Zentrum des Verfahrens (Az.

I ZR 281/25) steht die Klage des Fotografen Robert Kneschke gegen den gemeinnützigen Verein Laion. Der Fall gilt als wegweisend für die Frage, inwieweit Bildmaterial ohne explizite Zustimmung der Urheber für die Erstellung groß angelegter Datensätze genutzt werden darf.

Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Verwendung eines Fotos für den Datensatz LAION-5B. Dieser umfasst laut vorliegenden Informationen etwa 5,85 Milliarden beziehungsweise knapp 6 Milliarden Text-Bild-Paare und dient als Grundlage für das Training generativer KI-Modelle. Der beklagte Verein hatte Vorschaubilder aus dem Internet heruntergeladen, um diese für die Zusammenstellung des Datensatzes zu analysieren.

Vorinstanzen sahen Nutzung durch Ausnahmeregelung gedeckt

In den vorangegangenen Instanzen blieb die Klage des Fotografen ohne Erfolg. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wiesen die Forderungen ab. Das OLG Hamburg bewertete den Download der Bilder als zulässige Nutzung im Rahmen der sogenannten Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM-Ausnahme) gemäß § 44b des Urheberrechtsgesetzes.

Diese Regelung erlaubt die automatisierte Analyse von digitalen Werken, um Informationen über Muster, Trends oder Korrelationen zu gewinnen, sofern die Rechteinhaber der Nutzung nicht ausdrücklich widersprochen haben. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH stand nun erneut zur Debatte, ob diese gesetzliche Ausnahme auch die spezifischen Anforderungen und Prozesse abdeckt, die für das Training moderner generativer KI-Systeme erforderlich sind.

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Tendenz zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

Während der Verhandlung am 3. September 2026 deutete der BGH an, das Verfahren möglicherweise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Da die zugrunde liegenden Regelungen zum Text- und Data-Mining auf EU-Richtlinien basieren, ist eine europaweit einheitliche Auslegung des Urheberrechts für die Rechtssicherheit in der Digitalwirtschaft von zentraler Bedeutung.

Ein paralleles Verfahren beim EuGH betrifft bereits die Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen Like Company und Google Ireland. Eine endgültige Entscheidung des BGH im Fall Kneschke gegen Laion wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Juristen beobachten den Fortgang genau, da das Urteil klären könnte, ob Urheber eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in KI-Trainingsdaten verlangen können oder ob die aktuelle Gesetzgebung den Technologieunternehmen weitreichende Freiheiten einräumt.

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Wachsender Regelungsbedarf auf europäischer Ebene

Die rechtliche Unsicherheit spiegelt sich auch in aktuellen Erhebungen wider. Die EU-Kommission befasste sich im Zeitraum zwischen Mai und Juni 2026 intensiv mit der Überarbeitung des Urheberrechts im Kontext von KI-Trainingsdaten. In diesem Rahmen gingen insgesamt 432 Stellungnahmen bei der Kommission ein.

Brancheninterne Umfragen unterstreichen die Dringlichkeit der juristischen Klärung: Demnach bewerten 59 % der Verlage die bestehenden rechtlichen Fragen als die derzeit größte Herausforderung für ihre Geschäftsmodelle.

Während Entwickler von KI-Modellen auf die Notwendigkeit großer Datenmengen für den technologischen Fortschritt verweisen, fordern Rechteinhaber einen besseren Schutz und eine faire Beteiligung an der Wertschöpfung, die durch ihre Inhalte ermöglicht wird.

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