Cannabis-Therapie, Bundestag

Cannabis-Therapie: Bundestag erschwert Verschreibung für 65.000 Patienten

Veröffentlicht: 14.07.2026 um 23:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Neues Gesetz erschwert Cannabis-Verordnungen und streicht Homöopathie aus Kassenleistungen. Patienten müssen mit höheren Zuzahlungen rechnen.

Bundestag beschließt Reform: Cannabis-Therapie und Homöopathie betroffen
Ein stilisiertes medizinisches Cannabisblatt, teilweise verdeckt von einem Stapel Münzen, symbolisiert die Finanzierung alternativer Medizin. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Juli weitreichende Sparmaßnahmen beschlossen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Kassen um fast 19 Milliarden Euro entlasten – zulasten von Patienten und alternativen Therapien.

Fertigarzneimittel erhalten Vorrang bei Cannabis

Die Verschreibung von medizinischem Cannabis wird deutlich erschwert. Künftig müssen Ärzte zuerst auf Fertigarzneimittel wie Sativex, Epidyolex, Canemes oder das ab September erwartete Exilby setzen. Erst nach einem dokumentierten, sechsmonatigen Therapieversuch dürfen sie Cannabisblüten oder Extrakte verordnen.

Für rund 65.000 Patienten bedeutet das einen massiven Einschnitt. Besonders Schmerzpatienten, die auf die schnelle Wirkung inhalativer Anwendungen angewiesen sind, sehen sich vor Probleme gestellt. Fachapotheker zweifeln, ob die oralen Fertigpräparate alle Indikationen abdecken können.

Homöopathie fliegt aus dem Leistungskatalog

Parallel dazu streicht die Reform die Homöopathie komplett aus dem GKV-Angebot. Bisher konnten Kassen diese Leistungen als Satzungsleistungen anbieten – diese Option entfällt nun. Die Sparmaßnahmen treiben die Konsolidierung der Kassenfinanzen voran.

Patienten zahlen drauf

Hintergrund der Reform ist eine prognostizierte Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro für 2027. Das Gesetzpaket sieht daher weitere Einschnitte vor:

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  • Medikamentenzuzahlungen steigen von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro
  • Festzuschuss bei Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent
  • Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 um 300 Euro steigen
  • Familienversicherung: Ab 2028 wird für mitversicherte Ehepartner ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent fällig
  • Budgetierung kehrt zurück: Hausarztvermittlungsfälle und Organspendeberatung werden wieder gedeckelt

Briefe gestrichen – Kündigungsrecht bleibt

Eine wenig beachtete Änderung betrifft die Informationspflicht der Kassen. Bisher mussten sie Mitglieder bei Beitragserhöhungen individuell per Brief informieren. Diese Pflicht entfällt. Die Kassen sparen dadurch schätzungsweise 100 Millionen Euro Portokosten.

Das Sonderkündigungsrecht der Versicherten bleibt formal bestehen. Verbraucherschützer warnen jedoch: Ohne direkte Benachrichtigung wird es für viele schwer, dieses Recht überhaupt auszuüben.

Schatten über der Reform: Spenden und Empfehlungen

Die Neuregelungen bei Cannabis werfen Fragen auf. Kritiker verweisen auf Parteispenden in Höhe von 560.000 Euro, die Clemens Fischer vom Unternehmen Vertanical an CDU, CSU, SPD und FDP geleistet hat. Vertanical stellt genau jenes Fertigarzneimittel Exilby her, das vom neuen Vorrang profitiert.

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Auch der ehemalige G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken steht in der Kritik. Er hatte die Verschärfungen empfohlen und dabei namentlich auf Exilby verwiesen. Hecken war Ende Juni aus dem Amt ausgeschieden.

Patientenverbände wie der Deutsche Hanfverband bewerten die Reform als drastische Verschlechterung und prüfen rechtliche Schritte. In Fachkreisen wächst zudem die Sorge vor einer Gefährdung der Versorgungsqualität durch die wieder eingeführte Budgetierung im ambulanten Sektor.

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