Chatkontrolle: Parlament verlÀngert Ausnahme bis April 2028
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 20:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die befristete Ausnahme von den Datenschutzregeln gilt nun bis April 2028. Anbieter digitaler Dienste dĂŒrfen private Nachrichten weiterhin proaktiv nach Darstellungen von Kindesmissbrauch durchsuchen.
Knappe Entscheidung trotz Mehrheit der Gegner
Der Beschluss fiel unter kontroversen UmstĂ€nden. Zwar stimmten 314 Abgeordnete gegen die Vorlage â eine relative Mehrheit. Doch fĂŒr einen Stopp des Vorhabens fehlten die nötigen 361 Stimmen zur absoluten Mehrheit. Im zweiten Abstimmungsgang standen sich 286 Gegner einer Ablehnung und 276 BefĂŒrworter gegenĂŒber, 30 enthielten sich.
Die Entscheidung ist eine Wende. Die vorherige Ăbergangsregelung war bereits im April 2026 ausgelaufen. Kritiker aus mehreren Fraktionen und BĂŒrgerrechtsorganisationen werfen ParlamentsprĂ€sidentin Roberta Metsola und der EVP-Fraktion vor, die Abstimmung durch ein Eilverfahren erzwungen zu haben.
Schutz der VerschlĂŒsselung bleibt
Trotz der Zustimmung setzte das Parlament wichtige EinschrĂ€nkungen durch. Das Client-Side Scanning â die PrĂŒfung von Inhalten direkt auf EndgerĂ€ten vor der VerschlĂŒsselung â bleibt verboten. Die Scan-Erlaubnis beschrĂ€nkt sich auf unverschlĂŒsselte Kommunikation. Die Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung bleibt geschĂŒtzt.
Die Chatkontrolle wurde bis April 2028 verlĂ€ngert â private Nachrichten können weiterhin durchsucht werden. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Leitfaden, wie Sie Ihre PrivatsphĂ€re mit 3 einfachen Schritten schĂŒtzen. Jetzt Schutz-Leitfaden anfordern
Die automatisierte Suche darf nur auf bereits bekanntes Material abzielen. Neue, unbekannte Inhalte sollen Algorithmen nicht auf Verdacht detektieren. Zudem ist eine verpflichtende menschliche Kontrolle vorgeschrieben. Hintergrund: Daten der EU-Kommission zeigen eine Trefferquote von etwa 0,00000077 Prozent und eine Falsch-Positiv-Rate von bis zu 20 Prozent.
Was bedeutet das fĂŒr Tech-Konzerne?
Die Regelung betrifft groĂe Plattformen und Messenger-Dienste wie Meta (WhatsApp), Google und Microsoft. Sie erhalten durch die befristete Ausnahme die rechtliche Grundlage, ihre Dienste freiwillig nach illegalen Inhalten zu durchsuchen â ohne gegen europĂ€ische Datenschutzrichtlinien zu verstoĂen.
Bis zu 20 % der gescannten Nachrichten sind Fehlalarme â das zeigt eine EU-Studie. Wer seine privaten Chats schĂŒtzen will, findet in diesem Leitfaden eine verstĂ€ndliche Checkliste zur Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung. Checkliste jetzt sichern
Noch nicht in trockenen TĂŒchern
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Vor dem endgĂŒltigen Inkrafttreten muss der Rat der EuropĂ€ischen Union zustimmen. Er muss sich voraussichtlich innerhalb der nĂ€chsten drei Monate Ă€uĂern. Auch eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission steht aus. Sollte im Rat keine Einigung gelingen, könnte ein Vermittlungsausschuss nötig werden.
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