Chatkontrolle, Parlament

Chatkontrolle: Parlament verlängert Ausnahme bis April 2028

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 21:56 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU-Parlament verlängert Ausnahme für automatisierte Scans privater Nachrichten bis April 2028. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unangetastet.

EU-Parlament verlängert Chatkontrolle: Übergangsregelung bis 2028
Ein stilisiertes, leuchtendes Vorhängeschloss-Symbol über einem Netzwerk aus digitalen Linien und Datenpaketen, das Datensicherheit darstellt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine Übergangsregelung verlängert die Ausnahme von Datenschutzbestimmungen bis zum 3. April 2028. Messenger-Dienste und E-Mail-Provider dürfen weiterhin private Nachrichten automatisiert nach Kindesmissbrauch durchsuchen.

Knappe Mehrheit und umstrittenes Verfahren

Die Entscheidung fiel nach einer kontroversen Debatte. Ein Antrag zur Ablehnung der Verlängerung verfehlte die notwendige absolute Mehrheit von 361 Stimmen knapp. In einer Abstimmung gab es 314 Gegenstimmen und 276 Befürworter.

Kritik richtete sich gegen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Ihr wird vorgeworfen, die Verlängerung durch einen verfahrenstaktischen Schritt ermöglicht zu haben – nachdem das Vorhaben zuvor bereits auf Ablehnung gestoßen war. Damit die Neuregelung final in Kraft tritt, muss der Rat der EU innerhalb von drei Monaten zustimmen.

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Verschlüsselte Dienste bleiben außen vor

Ein wesentlicher Punkt: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste sind ausdrücklich ausgenommen. WhatsApp, Signal oder Threema sind von den Scan-Maßnahmen nicht betroffen. Auch Client-Side-Scanning – die Prüfung auf Endgeräten vor der Verschlüsselung – ist nicht vorgesehen.

Betroffen sind hingegen Dienste mit unverschlüsselter Kommunikation:

  • E-Mail-Dienste wie Gmail und Outlook
  • Soziale Netzwerke wie Instagram, Discord und Snapchat
  • Gaming-Netzwerke wie die Xbox-Infrastruktur
  • Cloud-Dienste wie iCloud

Die Teilnahme bleibt für Unternehmen freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, sondern lediglich die Erlaubnis, trotz Datenschutzrichtlinien zu scannen.

Wie wirksam sind die Maßnahmen?

Die Bilanz der bisherigen Chatkontrolle fällt durchwachsen aus. Daten des Bundeskriminalamts zeigen: Rund 48 Prozent der automatisch generierten Meldungen sind strafrechtlich nicht relevant.

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Die jetzt beschlossene Verlängerung gilt als Übergangslösung. Schon im September beginnen die Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung – die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Dann dürfte erneut die Frage aufkommen, ob auch verschlüsselte Kommunikation in künftige Überwachungsmechanismen einbezogen wird. Experten raten Unternehmen bereits jetzt, sensible Geschäftskommunikation auf vollständig verschlüsselte Kanäle zu verlagern.

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