Erbrecht: BGH stärkt Vertragserben gegen Schenkungen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 08:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Gleich mehrere aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) schaffen jetzt mehr Klarheit – von Schenkungen zu Lebzeiten bis zur Steuerabsetzbarkeit von Anwaltskosten.
Schutz fĂĽr Vertragserben: Schenkungen sind nicht automatisch erlaubt
Ein Urteil des BGH vom heutigen Donnerstag (Az. IV ZR 256/25) stärkt die Position von Vertragserben. Der Fall: Ein Erblasser hatte Grundstücke und Geld an eine Tochter übertragen – und damit die Ansprüche anderer Vertragserben geschmälert.
Der BGH stellte klar: Ein im Erbvertrag vorbehaltenes Rücktrittsrecht schließt den Herausgabeanspruch des Vertragserben nach § 2287 BGB nicht grundsätzlich aus. Solange der Erblasser nicht zurückgetreten ist, bleibt die Bindungswirkung bestehen. Das Oberlandesgericht muss nun neu verhandeln.
Ein weiterer BGH-Beschluss vom 24. Juni (Az. IV ZB 24/25) präzisiert: Besteht der Nachlass aus einem Grundstück, ist der Anteil an der Erbengemeinschaft als bewegliches Vermögen zu qualifizieren – sofern ausländisches Kollisionsrecht auf deutsches Recht verweist.
Steuern sparen: Wann Anwaltskosten absetzbar sind
Der BFH hat mit einem Urteil vom 11. März (II R 10/23) für Klarheit bei der Steuerabsetzbarkeit gesorgt. Die Kernaussage: Rechtsanwaltskosten für die Nachlassverteilung – etwa bei einer Erbauseinandersetzung oder Teilungsversteigerung – sind als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar. Kosten der reinen Nachlassverwaltung dagegen nicht.
Im konkreten Fall konnten Erben rund 95.000 Euro geltend machen. Ein wichtiger Unterschied fĂĽr alle, die einen Erbstreit juristisch fĂĽhren mĂĽssen.
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Ein weiteres BFH-Urteil vom 25. Februar (II R 1/22) betrifft Billigkeitsmaßnahmen bei der Erbschaftsteuer. Führt das Stichtagsprinzip zu einer Besteuerung ohne tatsächliche Bereicherung, müssen Erben nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasswertes ergriffen haben.
Wenn Erbstreitigkeiten tödlich enden
Dass juristische Auseinandersetzungen eskalieren können, zeigen mehrere Verfahren im Juli 2026. Das Landgericht Essen verurteilte heute sechs Familienmitglieder zu langjährigen Haftstrafen. Hintergrund: Ein tödlicher Streit um eine Immobilie in der Türkei.
Im September 2025 eskalierte der Konflikt in einer Messerattacke, bei der ein 56-jähriger Mann starb. Der Vater erhielt 12 Jahre, die Mutter 10 Jahre. Ein zur Tatzeit 16-jähriger Sohn wurde zu 7 Jahren Jugendhaft verurteilt – und drohte den Richtern nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Weitere Angeklagte erhielten Strafen zwischen 3,5 und 9 Jahren.
In Wien kam es bereits am vergangenen Sonntag zu einer Explosion in einem Wohnhaus. Ein 93-jähriger Mann hatte Gasleitungen manipuliert – neun Personen wurden verletzt. Eine für heute angesetzte Gerichtsverhandlung musste verschoben werden: Der Beschuldigte liegt mit schweren Verletzungen im Koma.
Millionen-Erbe vor Gericht: Der Fall Merzbacher
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Auch internationale Erbfälle zeigen das Konfliktpotenzial bei hohen Vermögenswerten. In Zürich streiten die Kinder des 2024 verstorbenen Kunstsammlers Werner Merzbacher um dessen Nachlass. Die Sammlung wird auf rund 600 Millionen Franken geschätzt.
Die Kinder klagen gegen eine Vermögensverwalterin, die kurz vor Merzbachers Tod als gleichberechtigte Erbin ins Testament aufgenommen wurde. Sie bezweifeln die Urteilsfähigkeit des Vaters zum Zeitpunkt der Änderung. Sollte bis September keine außergerichtliche Einigung gelingen, droht ein umfangreicher Gerichtsprozess.
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