Erbschaft: BGH stärkt Kontrollrechte für Erben bei Vollmachten
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 21:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Jedes Jahr werden in Deutschland ĂĽber 100 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Die Rechtslage wird komplexer, die Gerichte treffen neue Entscheidungen. Wer nicht rechtzeitig plant, riskiert Konflikte und Steuernachteile.
Gericht stärkt Kontrollrechte für Erben
Wer Vollmachten vergibt, schafft oft Intransparenz für die späteren Erben. Der Bundesgerichtshof hat Mitte Juni die Rechte Dritter gestärkt. Sein Beschluss (Az. IV AR(VZ) 20/25) klärt: Wer Akteneinsicht in Betreuungsakten verweigert bekommt, kann dagegen vorgehen – und zwar per Antrag nach dem EGGVG.
Das ist besonders relevant, wenn Bevollmächtigte vor dem Erbfall Vermögen verschoben haben. Die Akteneinsicht kann entscheidend sein, um die Rechtmäßigkeit solcher Transaktionen zu prüfen.
Immobilien: Sechs-Monats-Frist gilt strikt
Das Familienheim steuerfrei zu vererben, ist nicht einfach. Das Finanzgericht München machte im Januar klar (Az. 4 K 1677/24): Erben müssen die Immobilie innerhalb von sechs Monaten selbst nutzen. Im konkreten Fall scheiterte die Steuerbefreiung, weil der Erbe erst nach zweieinhalb Jahren einzog – Renovierungen in Eigenregie galten nicht als triftiger Verzögerungsgrund.
Anders sieht es aus, wenn der Erbe die Verspätung nicht zu verschulden hat. Ein Urteil von Oktober 2022 zeigt: War die Immobilie wegen eines Pflegeheimaufenthalts des Erblassers vermietet, bleibt die Steuerbefreiung erhalten – sofern der Erbe direkt nach Ende des Mietverhältnisses einzieht.
Betriebsvermögen: Reformdruck wächst
Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen stehen politisch unter Beschuss. Die SPD legte im Januar ein Eckpunktepapier vor, das ifo-Institut kritisierte die aktuellen Privilegien. Die Finanzminister der Nordländer forderten im Juni eine Mindestbesteuerung – mit Verweis auf Milliarden Steuerausfälle im Jahr 2024.
Diskutiert wird ein einmaliger Lebensfreibetrag von einer Million Euro als Alternative zum aktuellen System.
Wer Vollmachten vergibt, schafft oft Intransparenz für die späteren Erben. Der BGH hat Mitte Juni die Kontrollrechte gestärkt – doch viele wissen nicht, wie sie Akteneinsicht durchsetzen oder das Familienheim steuerfrei vererben. Dieser Report liefert Checkliste, 6-Schritte-Plan und Muster-Vollmacht. Jetzt kostenlosen Erben-Report anfordern
Digitaler Nachlass: Fallstricke fĂĽr Hinterbliebene
Fehlende Passwörter werden zum Problem. Ein aktueller Fall der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt: Eine Witwe erhielt Mahnforderungen für ein Online-Konto ihres verstorbenen Mannes – ohne Zugriff auf die Zugangsdaten.
Die Lösung: Passwortmanager und explizite Vollmachten für den digitalen Bereich.
Krypto: Neue Meldepflichten seit Januar
Seit 2026 melden Kryptobörsen Transaktionsdaten an die Finanzbehörden – basierend auf der EU-Richtlinie DAC8. Erben müssen solche Vermögenswerte in der Erbschaftsteuererklärung angeben. Die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung: bis zu 15 Jahre.
Schärfere Sanktionen geplant
Der 26-Punkte-Aktionsplan der Bundesregierung gegen Steuerbetrug sieht vor: Steuerhinterziehung soll als Verbrechen gelten können – mit bis zu 15 Jahren Haft. Ein neues Zentrum gegen Finanzkriminalität überwacht Transaktionen per KI. Die automatische Straffreiheit bei Selbstanzeigen entfällt.
Für die Nachfolgeplanung bedeutet das: Korrekturen an früheren Angaben werden komplexer. Eine transparente Gestaltung zu Lebzeiten ist unerlässlich.
Fehlende Passwörter werden zum Problem: Eine Witwe erhielt Mahnforderungen für ein Online-Konto ihres verstorbenen Mannes – ohne Zugriff auf die Zugangsdaten. Mit der richtigen Vollmacht für den digitalen Nachlass vermeiden Sie solche Fallstricke. Der Report zeigt, wie Sie Passwortmanager und explizite Vollmachten rechtssicher einsetzen. Muster-Vollmacht für digitalen Nachlass sichern
Freibeträge clever nutzen
Der FPSB Deutschland betont: Strukturierte Planung sichert nicht nur Steuervorteile, sondern befriedet auch Erbengemeinschaften. Aktuelle Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Wer Schenkungsintervalle alle zehn Jahre nutzt, kann diese Grenzen mehrfach ausschöpfen.
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