Erbschaftsteuer, Verfassungsgericht

Erbschaftsteuer: Verfassungsgericht prĂŒft FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze am 12. Oktober

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

SPD-GeneralsekretĂ€r KlĂŒssendorf verlangt höhere Steuern; am 12. Oktober prĂŒft das Bundesverfassungsgericht zentrale Regeln.

Erbschaftsteuer: SPD fordert Reform, VerfassungsprĂŒfung folgt
Landschaftsaufnahme mit dem Übergang von einer urbanen Industrielandschaft zu einer lĂ€ndlichen WiesenflĂ€che. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion ĂŒber die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland gewinnt erneut an SchĂ€rfe. SPD-GeneralsekretĂ€r Tim KlĂŒssendorf erneuerte in der Montagsausgabe der „Rheinischen Post“ die Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung der Erbschaftsteuer.

Kleinere und mittlere Erbschaften wĂŒrden derzeit stark besteuert, wĂ€hrend MilliardĂ€rsfamilien ihr Vermögen ĂŒber bestehende legale Schlupflöcher nahezu steuerfrei weitergeben könnten.

KlĂŒssendorf forderte eine Anhebung der Erbschaftsteuer sowie einen höheren Spitzensteuersatz und warnte davor, dass ein Verzicht auf Korrekturen den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefĂ€hrde. Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wies die Forderungen nach einer Steuererhöhung hingegen zurĂŒck.

Großes GefĂ€lle zwischen Ost- und Westdeutschland

Ein zentraler Aspekt der Auseinandersetzung ist das anhaltende VermögensgefĂ€lle zwischen den BundeslĂ€ndern. Wie KlĂŒssendorf darlegte, entfallen rund 95 Prozent des steuerlich vererbten Vermögens und der Schenkungen auf den Westen.

Diese Verteilung spiegeln auch die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes fĂŒr das Jahr 2025 wider. Demnach entfielen 95 Prozent des Werts aller steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen auf Westdeutschland.

Von einem Gesamtvolumen von 150,5 Milliarden Euro machten Übertragungen im Westen 142,5 Milliarden Euro aus, wĂ€hrend in Ostdeutschland und Berlin lediglich 8 Milliarden Euro erfasst wurden.

Pro Kopf ergab dies im Westen einen Wert von gut 2100 Euro, im Osten von knapp 500 Euro und bundesweit von gut 1800 Euro. Ende 2025 lebten knapp 19 Prozent der Bevölkerung im Osten und Berlin, ihr Anteil an den erfassten VermögensĂŒbertragungen lag jedoch nur bei 5 Prozent.

Aus diesen Summen resultierte fĂŒr 2025 eine festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer von insgesamt 21,4 Milliarden Euro, von denen 20,4 Milliarden Euro im Westen und 1 Milliarde Euro im Osten anfielen.

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Dullien, Direktor des Instituts fĂŒr Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, erklĂ€rte gegenĂŒber Reuters, dass BĂŒrger in der DDR deutlich weniger Ersparnisse bilden konnten und nur ausnahmsweise Immobilieneigentum erwarben.

Eine höhere Besteuerung von Vermögen und Erbschaften könne dazu beitragen, die Vermögensungleichheit abzubauen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage verlangen die Ost-MinisterprÀsidenten zudem die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

FreibetrÀge und steigende Immobilienpreise

Kritik entzĂŒndet sich zudem an den seit langer Zeit unverĂ€nderten FreibetrĂ€gen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen diese fĂŒr Ehepartner bei 500.000 Euro, fĂŒr Kindern bei 400.000 Euro und fĂŒr Enkel bei 200.000 Euro, wĂ€hrend fĂŒr die Steuerklassen II und III ein Satz von 20.000 Euro gilt. Diese FreibetrĂ€ge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Beim Bundesverfassungsgericht wird darauf hingewiesen, dass der Kinder-Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil unverÀndert seit 2009 gilt. Gleichzeitig stieg der bundesweite HÀuserpreisindex von 54,4 Punkten im Jahr 2009 auf 100 Punkte im Jahr 2025, was einem Zuwachs von 84 Prozent entspricht.

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Durch diesen Wertanstieg greift die Steuerbelastung zunehmend auch bei regulÀrem Wohneigentum: Erbt ein Kind beispielsweise eine Immobilie im Wert von 700.000 Euro, verbleiben nach Abzug des Freibetrags 300.000 Euro als steuerpflichtiger Betrag.

In der Steuerklasse I fĂŒhrt der Satz von 11 Prozent zu einer Belastung von rund 33.000 Euro. FĂŒr das Jahr 2025 wurden insgesamt 13,3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer festgesetzt, was einem Rekordanstieg von 57,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Klage in Karlsruhe und weitere ReformvorschlÀge

Am 12. Oktober 2026 befasst sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines von Bayern initiierten Verfahrens zur abstrakten Normenkontrolle mit dem Erbschaftsteuerrecht. Gegenstand der verfassungsrechtlichen PrĂŒfung sind die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen FreibetrĂ€ge sowie die SteuersĂ€tze.

Nicht Bestandteil des Verfahrens ist die Steuerbefreiung fĂŒr das selbst genutzte Familienheim. FĂŒr Betroffene gilt bei Steuerbescheiden grundsĂ€tzlich eine einmonatige Einspruchsfrist.

Flankierend zur Steuerdebatte brachte SPD-GeneralsekretĂ€r KlĂŒssendorf weitergehende Anpassungen der Sozialsysteme ins Spiel. Er sprach sich dafĂŒr aus, die gesetzliche Rentenversicherung so umzugestalten, dass kĂŒnftig alle ErwerbstĂ€tigen einzahlen, einschließlich neuer Beamter, Abgeordneter und SelbststĂ€ndiger.

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