ErnÀhrung in Pflegeheimen: Volksanwaltschaft fordert Screening bei Aufnahme
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 12:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die QualitĂ€t der Verpflegung und die PrĂ€vention von MangelernĂ€hrung in Alten- und Pflegeheimen stehen verstĂ€rkt im Fokus der öffentlichen Aufsicht. Die Volksanwaltschaft fĂŒhrt derzeit eine umfassende PrĂŒfung des ErnĂ€hrungsmanagements in der stationĂ€ren Langzeitpflege durch.
Volksanwalt Bernhard Achitz betonte in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der Einrichtungen, eine qualitativ hochwertige ErnÀhrung sicherzustellen, da diese einen wesentlichen Bestandteil der pflegerischen Versorgung und der LebensqualitÀt der Bewohner darstelle.
Defizite im Pflegealltag und strukturelle HĂŒrden
Die im Rahmen des PrĂŒfschwerpunkts tĂ€tigen Kommissionen der Volksanwaltschaft haben in ihren bisherigen Untersuchungen verschiedene Problemfelder im Pflegealltag identifiziert. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die zeitliche Gestaltung der Mahlzeiten. In vielen Berichten wird von starren AblĂ€ufen gesprochen, die hĂ€ufig zu sehr frĂŒhen Essenszeiten fĂŒhren und kaum Raum fĂŒr die individuellen BedĂŒrfnisse der Bewohner lassen.
Zudem wurde festgestellt, dass in den betroffenen Einrichtungen teils problematische Bedingungen fĂŒr die Nahrungsaufnahme herrschen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei der Mangel an Personal. Es stehe oft nicht ausreichend Fachpersonal zur VerfĂŒgung, um jenen Bewohnern die notwendige UnterstĂŒtzung zu bieten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Mahlzeiten selbststĂ€ndig einzunehmen. Diese personellen EngpĂ€sse gefĂ€hrden laut den Beobachtungen der PrĂŒfer eine bedĂŒrfnisorientierte und ausreichende Versorgung.
Risikofaktoren und fehlende Standards in der Versorgung
Ein besonderes Augenmerk der Volksanwaltschaft liegt auf der Gruppe der an Demenz erkrankten Menschen. Bei diesen Patienten besteht aufgrund des Krankheitsbildes ein deutlich erhöhtes Risiko fĂŒr MangelernĂ€hrung. Dennoch zeigen die Untersuchungen der Kommissionen, dass prĂ€ventive Instrumente nicht flĂ€chendeckend zum Standard gehören.
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So seien beispielsweise regelmĂ€Ăige Gewichtskontrollen sowie strukturierte Risikoscreenings zur Erfassung des ErnĂ€hrungszustands nicht in allen Heimen selbstverstĂ€ndlich. Auch die Erhebung von sogenannten Essbiografien, die Aufschluss ĂŒber die lebenslangen Essgewohnheiten und Vorlieben der Bewohner geben, wird bisher nicht ĂŒberall durchgefĂŒhrt.
Ohne diese Informationen ist es fĂŒr das Pflegepersonal jedoch schwierig, auf individuelle Abneigungen oder spezielle BedĂŒrfnisse einzugehen, was das Risiko einer unzureichenden Nahrungsaufnahme weiter erhöht.
Forderungen nach standardisierten Verfahren
Um die QualitĂ€t in der Langzeitpflege nachhaltig abzusichern, sieht die Volksanwaltschaft dringenden Handlungsbedarf bei der Standardisierung der Prozesse. Gefordert wird insbesondere ein verpflichtendes, standardisiertes ErnĂ€hrungs-Screening, das bei jeder stationĂ€ren Heimaufnahme durchgefĂŒhrt werden muss.
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Ziel ist es, bereits zum Zeitpunkt des Einzugs potenzielle ErnĂ€hrungsrisiken methodisch zu erfassen und darauf basierende MaĂnahmen in den Pflegeplan zu integrieren.
ZusĂ€tzlich wird eine konsequentere Implementierung von Gewichtskontrollen und die BerĂŒcksichtigung individueller Vorlieben durch Essbiografien als notwendig erachtet, um die Versorgungssicherheit fĂŒr alle Bewohner zu erhöhen.
Zeitplan fĂŒr die Ergebnisauswertung
Die systematische PrĂŒfung des ErnĂ€hrungsmanagements ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Volksanwaltschaft hat angekĂŒndigt, die detaillierten Ergebnisse und die daraus resultierenden Erkenntnisse aus dem aktuellen PrĂŒfschwerpunkt zur Langzeitpflege im FrĂŒhjahr 2027 zu veröffentlichen.
Der Abschlussbericht soll eine fundierte Grundlage bieten, um strukturelle MĂ€ngel in der ErnĂ€hrungsversorgung aufzuzeigen und entsprechende Verbesserungen im Pflegesektor anzustoĂen.
