EuGH weist Apples Anfechtung ab: App Store bleibt unter DMA-Kontrolle
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 13:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Mittwoch Apples Anfechtung der Einstufung als „Gatekeeper" unter dem Digital Markets Act (DMA) zurückgewiesen. Damit bleiben der App Store und das Betriebssystem iOS den strengen Wettbewerbsregeln der EU-Kommission unterworfen.
Klarer Sieg für die EU-Kommission
Die Entscheidung des Gerichts betrifft die Verfahren T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24, mit denen Apple gegen die regulatorische Aufsicht der Europäischen Kommission vorgegangen war. Die Richter bestätigten, dass der App Store und die iOS-Plattform zu Recht als zentrale Dienste eingestuft wurden. Ihre Begründung: App-Marktplätze erfüllen auf unterschiedlichen Geräten im Wesentlichen denselben Zweck.
Die Konsequenzen für Apple sind weitreichend. Der Konzern muss nun die Verteilung von Software über alternative Marktplätze zulassen und die Nutzung von Zahlungssystemen Dritter ermöglichen. Für die EU-Kommission ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen die Marktmacht großer Technologiekonzerne.
iMessage-Klage für unzulässig erklärt
Einen Teilerfolg konnte Apple nicht verbuchen: Das Gericht wies die Anfechtung bezüglich des Messaging-Dienstes iMessage als unzulässig ab. Apple hatte versucht, die Plattform von den Interoperabilitätsanforderungen des DMA auszunehmen.
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Der Rechtsstreit begann bereits 2024, als Apple erstmals gegen die Einstufung durch die EU-Kommission vorging. Der Konzern kann nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der höchsten juristischen Instanz der Union, Berufung einlegen.
Milliardendruck aus Brüssel
Apple argumentiert seit jeher, dass der DMA unverhältnismäßige Belastungen schaffe und erhebliche Risiken für den Datenschutz der Nutzer bedeute. Der Konzern sieht die weitreichenden Tech-Regeln als rechtlich fragwürdig an.
Der Zeitpunkt des Urteils ist brisant: Bereits im April 2025 verhängte die EU eine 500-Millionen-Euro-Strafe gegen Apple wegen sogenannter Anti-Steering-Praktiken. Der Konzern hatte Entwickler daran gehindert, Nutzer über günstigere Abo-Optionen außerhalb des App Stores zu informieren. Hinzu kommt ein weiteres mögliches Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro für anhaltende Verstöße gegen den DMA.
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Neue Chancen für Drittanbieter
Branchenbeobachter sehen in dem Urteil einen Türöffner für zahlreiche Branchen. Besonders die Verteilung von Kryptowährungs-Apps könnte profitieren – die Öffnung des iOS-Ökosystems für alternative Marktplätze macht den Weg frei für neue Wettbewerber.
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