Gesundheitswesen, Fax-Verbot

Gesundheitswesen: Fax-Verbot ab Herbst 2029, E-Überweisung Pflicht

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 08:34 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedet das Digitalgesetz GeDIG. Bis 2029 wird das Fax im Gesundheitswesen durch die E-Überweisung ersetzt.

GeDIG: Kabinett beschließt Fax-Verbot im Gesundheitswesen
Stilisierte, leuchtende medizinische Daten und Diagramme über einem Krankenhausflur. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch das Gesetz für Daten- und Digitalinnovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) – ein Meilenstein für die digitale Transformation der deutschen Medizin.

Schluss mit dem Fax-Zeitalter

Das GeDIG schreibt einen verbindlichen Zeitplan für die Digitalisierung zentraler medizinischer Prozesse fest. Kernstück ist das Fax-Verbot im Gesundheitswesen, das bis Herbst 2029 greifen soll. Als Ersatz wird die elektronische Überweisung (E-Überweisung) ab dem 1. September 2029 zur Pflicht.

Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung von 445 Millionen Euro für den Gesundheitssektor. Das Gesetz stärkt zudem die Befugnisse der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, und bereitet die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vor.

Gesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete den Kabinettsbeschluss als „grundlegenden Schritt hin zu einem digital vernetzten System". Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bis 2027 eine Volltextsuche erhalten, bis Mitte 2027 einen umfassenden digitalen Impfpass. Geplant sind außerdem automatische Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen und die Integration des sicheren Messengers TIM.

Digital Health-Anwendungen boomen

Dem Digitalisierungsschub vorausgegangen war ein rasanter Anstieg bei den sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Bis zum 31. Dezember 2025 wurden rund 1,6 Millionen DiGA-Rezepte ausgestellt – ein Plus von 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beliefen sich auf rund 400 Millionen Euro.

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Der DiGA-Markt ist dynamisch: Ende 2025 waren 74 Anwendungen im Verzeichnis gelistet, 16 wurden gestrichen – 58 blieben für Patienten verfügbar. Die Preise unterscheiden sich deutlich: Während die Hersteller im Schnitt 544 Euro verlangten, lag der Preis nach Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband bei durchschnittlich 227 Euro.

Hauptverschreiber der digitalen Tools sind Hausärzte, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte. Die größte Nutzergruppe bilden Frauen.

Ärzte und Industrie zeigen sich skeptisch

Die Akzeptanz in der Praxis ist hoch. Der TI-Atlas 2026 zeigt: Fast 70 Prozent der Praxen und rund 50 Prozent der Kliniken nutzen die ePA bereits intensiv. Von den Versicherten, die die elektronische Akte kennen, halten 90 Prozent sie für sinnvoll, 80 Prozent befürworten die generelle Freigabe ihrer Gesundheitsdaten für medizinische Zwecke.

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Doch das GeDIG stößt auch auf Kritik. Die Bundesärztekammer (BÄK) befürchtet Eingriffe in das traditionelle Arzt-Patienten-Verhältnis. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt erweiterte Datenzugriffe für Krankenkassen ab.

Der Digitalverband Bitkom warnt vor nationalen Sonderwegen, die von den EHDS-Standards abweichen. Zwar gilt der Ausbau der ePA als zentrale Plattform für die Primärversorgung, doch die Ärzteschaft weist auf anhaltende Lücken hin: In rund zwei Dritteln der Praxen fehle etwa der Medikationsplan.

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