GmbH-Geschäftsanteile: Bundestag erweitert notarielle Videobeurkundung
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deMit einer Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht treibt der Deutsche Bundestag die Digitalisierung wirtschaftsrechtlicher Formalitäten voran.
Wie die SPD-Bundestagsfraktion in einem Bericht vom 16. Oktober 2026 mitteilte (Pressemitteilung Nr. 186 der 21. Wahlperiode), können zentrale Vorgänge künftig digital abgewickelt werden. Dazu zählen neben der Gründung von Aktiengesellschaften auch die Online-Beurkundung weiterer Vollmachten sowie die im parlamentarischen Verfahren ergänzte Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen.
Die Beteiligten können von verschiedenen Orten aus an einem notariellen Termin teilnehmen. Das Verfahren bleibt ein freiwilliges Angebot, während Präsenztermine weiterhin möglich sind. Zugleich sind Notarinnen und Notare angehalten, besonders unerfahrene Beteiligte vor Benachteiligungen durch die Videokommunikation zu schützen.
Kernänderungen und Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
Am 14. Oktober 2026 billigte der Rechtsausschuss des Bundestages den entsprechenden Regierungsentwurf in geänderter Fassung (Beschlussempfehlung und Bericht, Bundestagsdrucksache 21/8596). Bei der Abstimmung votierten CDU/CSU, SPD, AfD und die Grünen für die Vorlage, während sich die Linke enthielt.
Als wesentliche Änderung nahm der Ausschuss die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen über § 15 Abs. 3 S. 2–5 und Abs. 4 S. 1 zweiter Halbsatz GmbHG-E in das Verfahren der Videobeurkundung auf.
Zudem wurde auf das Erfordernis einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag verzichtet. Nach § 16a Abs. 2 BeurkG bleibt es Notarinnen und Notaren jedoch möglich, eine Videobeurkundung im Einzelfall abzulehnen.
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Zu den weiteren erfassten Vorgängen gehören:
- Anmeldungen zum Stiftungsregister
- Gründungen von Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gründerbeschlüsse zur Bestellung von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
- Vollmachten für Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
- Vollmachten zur Stimmabgabe in GmbH-Gesellschafterversammlungen
Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden hingegen die Digitalisierung des Führungszeugnisses sowie die Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungsanträge von Soldatinnen und Soldaten. Für die Evaluation der Neuregelungen legte der Ausschuss einen Zeitraum von zwei Jahren fest, statt der ursprünglich vorgesehenen vier Jahre.
Gesetzgebungsverfahren und technische Umsetzung
Der parlamentarische Beschluss folgt auf einen mehrstufigen Gesetzgebungsprozess. Nach dem Kabinettsbeschluss am 21. Januar 2026 und der Befassung des Bundesrates am 23. Januar 2026 (Drucksache 42/26) fand die erste Lesung im Bundestag am 25. März 2026 statt.
In der anschließenden öffentlichen Anhörung am 4. Mai 2026 im Paul-Löbe-Haus hatte sich unter anderem Prof. Dr. Sebastian Omlor für die Einbeziehung der GmbH-Anteile ausgesprochen. Zudem nahm der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am 24. Februar 2026 Stellung; der Deutsche Notarverein begrüßte das Gesetzesvorhaben.
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Die praktische Durchführung der Online-Termine ist ausschließlich über das gebührenfinanzierte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer vorgesehen. Für das Inkrafttreten der Bestimmungen gilt ein gestaffelter Zeitplan: Artikel 8 trat am 24. Juli 2026 in Kraft, gefolgt von den Artikeln 1, 3 bis 5 sowie Artikel 6 Nr. 5 am 1. Oktober 2026. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
Die Neuregelung reiht sich in vorherige Digitalisierungsmaßnahmen dieser Wahlperiode ein. Zu den bereits umgesetzten Vorhaben gehören die Erprobung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, die elektronische Präsenzbeurkundung, das digitale Führungszeugnis sowie der digitale Austausch bei Immobilienverträgen. Die abschließende Plenarberatung des Vorhabens fand im Rahmen der 102. Sitzung des Bundestages statt.
