Immobilienverkauf, Bundesrat

Immobilienverkauf: Bundesrat lehnt Ende der Zehn-Jahres-Frist ab

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die LÀnder stimmten gegen die geplante Besteuerung privater Immobiliengewinne unabhÀngig von der Haltedauer; die bisherige Regel gilt vorerst weiter.
Moderne Fassade eines WohngebÀudes in einer deutschen Stadt bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Am 16. Oktober 2026 befasste sich der Bundesrat mit den Empfehlungen mehrerer FachausschĂŒsse, die Steuerfreiheit fĂŒr Gewinne aus privaten ImmobilienverkĂ€ufen nach mindestens zehn Jahren Haltedauer aufzuheben.

Die weitreichende Initiative des Finanzausschusses fand im Plenum der LĂ€nderkammer jedoch keine Mehrheit. Bereits am 8. Oktober 2026 hatte der Deutsche Bundestag einen nahezu identischen Gesetzentwurf abgelehnt. Damit bleibt die bisherige steuerliche Regelung fĂŒr private ImmobilienverĂ€ußerungen vorerst bestehen.

Ausschussempfehlung zum Einkommensteuerreformgesetz

Der Vorschlag zur Streichung der Frist war in den Ausschussempfehlungen zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthalten, die unter der Bundesrats-Drucksache 507/1/26 vom 5. Oktober 2026 vorgelegt wurden. Konkret sah die Empfehlung vor, § 23 des Einkommensteuergesetzes so anzupassen, dass VerĂ€ußerungsgewinne kĂŒnftig unabhĂ€ngig von der Besitzdauer steuerpflichtig geworden wĂ€ren.

Als treibende KrĂ€fte hinter dem Vorstoß galten von Union und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen gefĂŒhrte BundeslĂ€nder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Baden-WĂŒrttemberg.

BefĂŒrworter begrĂŒndeten die geplante GesetzesĂ€nderung mit einer steuerlichen Gleichbehandlung von Anlageformen, da Gewinne aus Aktien und Fonds bereits grundsĂ€tzlich versteuert werden mĂŒssen. Als weiterer Kontext der Debatte galt die Entwicklung der öffentlichen Finanzen, da die Bundesausgaben im Jahr 2027 voraussichtlich um 5,3 Prozent steigen.

PlĂ€ne fĂŒr Bestandsimmobilien und strenge Kriterien fĂŒr Selbstnutzer

Die Ausschussempfehlung hĂ€tte erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt gehabt. Ausgenommen von der Besteuerung sollten lediglich VerkĂ€ufe von selbst genutztem Wohneigentum bleiben. Nach den EntwĂŒrfen hĂ€tte eine solche Selbstnutzung kĂŒnftig mindestens 36 Monate am StĂŒck erfordert, endend frĂŒhestens sechs Monate vor der VerĂ€ußerung. Besondere Regelungen waren fĂŒr FĂ€lle von Scheidung oder fĂŒr Kinder vorgesehen.

Von einer Neuregelung wĂ€ren potenziell auch Bestandsimmobilien erfasst worden. HĂ€tte das Gesetz planmĂ€ĂŸig zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen, wĂ€re jede nicht selbst genutzte Immobilie betroffen gewesen, deren Zehnjahresfrist zum Tag der GesetzesverkĂŒndung noch lief.

Anzeige

Wer sich mit der Besteuerung von Immobilien befasst, sollte auch die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung kennen. Dieser kostenlose Ratgeber erklĂ€rt Ihnen Schritt fĂŒr Schritt, wie Sie als Immobilienbesitzer von aktuellen Regelungen wie der degressiven AfA profitieren können. Maximalen Steuervorteil durch Abschreibungen sichern

In der Praxis hĂ€tte dies bedeutet, dass bei einer VerkĂŒndung im Jahr 2026 VerkĂ€ufe rĂŒckwirkend fĂŒr KĂ€ufe ab dem Jahr 2016 mit dem vollen Wertzuwachs seit dem Erwerb besteuert worden wĂ€ren.

Deutliche Kritik und Ablehnung im Plenum

Gegen den Vorstoß regte sich bereits im Vorfeld der Bundesratsberatungen deutlicher Widerstand. Hessens MinisterprĂ€sident Boris Rhein warnte vor den PlĂ€nen und erklĂ€rte, dass eine Regelung, die einer Strafsteuer fĂŒr eine nachhaltige Altersvorsorge mit Immobilien gleichkĂ€me, verhindert werden mĂŒsse.

Auch VerbĂ€nde wie Haus & Grund Bayern kritisierten die Empfehlungen des Finanzausschusses scharf und verwiesen auf die Gefahren fĂŒr EigentĂŒmer nicht selbst genutzter Immobilien.

Anzeige

Neben steuerlichen Rahmenbedingungen beim Verkauf spielt auch die korrekte MietpreiseinschĂ€tzung eine zentrale Rolle fĂŒr die Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie. Erfahren Sie in dieser kostenlosen Analyse, wie Sie Mietpreise fĂŒr 2026 rechtssicher begrĂŒnden und typische Fehler vermeiden. Mietspiegel-Analyse 2026 jetzt gratis herunterladen

Kritiker der Initiative argumentierten zudem, dass eine gerechtere Besteuerung bei Bedarf eher ĂŒber gezielte FreibetrĂ€ge oder eine progressive Staffelung erreicht werden könne, ohne den Wohnungsmarkt und private Vermieter ĂŒbermĂ€ĂŸig zu belasten.

Nachdem das Plenum des Bundesrats am 16. Oktober 2026 der Ausschussempfehlung die Zustimmung verweigerte und auch im Bundestag keine Mehrheit fĂŒr entsprechende AntrĂ€ge zustande kam, ist die Abschaffung der Frist vorerst vom Tisch.

Steuerexperten empfehlen ImmobilieneigentĂŒmern mit Verkaufsabsichten dennoch, gesetzliche Rahmenbedingungen und individuelle VerkaufsplĂ€ne fortlaufend im Blick zu behalten.

Disclaimer...
de | wissenschaft | 70345411 |