Job-to-Job-Erprobung: Jobwechsel ohne Kündigung ab Ende November
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 07:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die sogenannte Job-to-Job-Erprobung erlaubt es, eine neue Stelle probeweise anzutreten – ohne vorher kündigen zu müssen.
Vier Wochen Probezeit ohne Risiko
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will mit dem SGB III-Änderungsgesetz Fachkräften in Krisenbranchen eine risikofreie Umorientierung ermöglichen. Beschäftigte können eine neue Stelle bis zu vier Wochen, in Ausnahmelängen bis zu sechs Wochen, testen. Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis bleibt dabei erhalten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende November durchlaufen. Parallel plant die Regierung eine weitreichende Digitalisierung der Agentur für Arbeit. Empfänger von Arbeitslosengeld müssen künftig nicht mehr physisch an ihrer Briefpostadresse erreichbar sein. Der Bürokratieabbau soll die Wirtschaft jährlich um rund 720 Millionen Euro entlasten.
Kritik von Gewerkschaft und Opposition
Verdi übt scharfe Kritik an den Plänen. Die Gewerkschaft befürchtet den Wegfall von bis zu 123.000 Stellen für Sicherheitsbeauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen. Grund sind angepasste Schwellenwerte – aus Sicht der Kritiker ein Abbau von Sicherheitsstandards.
Auch die Grünen-Expertin Sylvia Rietenberg zeigt sich unzufrieden. Die Reform lasse eine tiefergehende Begleitung durch Themen wie Künstliche Intelligenz und Dekarbonisierung vermissen, so die Oppositionelle.
Abfindungen: Die meisten nehmen das erste Angebot
Der Kündigungsreport 2026 von HR Works zeigt klare Verhaltensmuster. Unter 6.000 Befragten akzeptierten 62 Prozent das erste Abfindungsangebot ohne Nachverhandlungen. Nur 16 Prozent lehnten ab, um nachzubessern.
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Dabei ließe sich oft mehr herausholen. Die übliche Regelabfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr lässt sich durch Verhandlungen auf 0,75 bis 1,0 steigern. Bei kompletten Werksschließungen gibt es meist Abfindungen, während jüngere Beschäftigte mit kurzer Betriebszugehörigkeit eher zur schnellen Jobsuche angehalten sind.
Bei Freiwilligenprogrammen locken Boni von bis zu 40.000 Euro für Schnellentschlossene. Doch Vorsicht: Wer freiwillig ausscheidet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen.
Kein Wechsel aus Frustration
Karriereexperten warnen vor impulsiven Jobwechseln. Eine bloße Weg-von-Motivation führe häufig zu Fehlentscheidungen. Die Zahlen geben ihnen recht: Rund 40 Prozent der Wechsler sind innerhalb von zwei Jahren auch im neuen Job wieder unzufrieden – wenn die Ursachen der ursprünglichen Unzufriedenheit nicht geklärt wurden.
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Die Berater empfehlen, zwischen einem Arbeitgeberwechsel und einem reinen Arbeitswechsel zu unterscheiden. Ein Wechsel innerhalb des Unternehmens – etwa durch neue Aufgaben oder mehr Verantwortung – könne oft schon die gewünschte Steigerung bringen. Ohne die Risiken eines externen Wechsels.
Und wann sollte man handeln? Bei gesundheitlichen Belastungen empfehlen Fachleute einen Zeitraum von ein bis drei Monaten. Bei schlechter Arbeitsatmosphäre gilt ein Rahmen von drei bis sechs Monaten für eine geplante Veränderung als angemessen.
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