Kabinett beschließt Digitalisierungspaket: 600 Mio. Euro Entlastung
Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 08:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juli ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung und Digitalisierung der Verwaltung verabschiedet. Die Neuerungen sollen jährlich rund 600 Millionen Euro an Einsparungen für Bürger und Unternehmen bringen. Seit der ersten Kabinettssitzung zur Entlastung am 5. November 2025 hat die Regierung damit über 40 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 10,4 Milliarden Euro jährlicher Entlastung auf den Weg gebracht.
GeDIG-Gesetz: Das Faxgerät hat bald ausgedient
Das Herzstück der aktuellen Beschlüsse ist das Digitalgesetz (GeDIG). Es macht mit rund 445 Millionen Euro jährlicher Entlastung den Löwenanteil der neuen Einsparungen aus. Das Gesetz sieht vor, dass Faxgeräte im deutschen Gesundheitswesen bis Herbst 2029 endgültig verschwinden.
Konkret bedeutet das: Elektronische Überweisungen werden ab dem 1. September 2029 zur Pflicht. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ausgebaut, digitale Medikationspläne kommen. Die Gematik – die nationale Agentur für digitale Gesundheit – erhält zudem erweiterte Befugnisse, um die Telematikinfrastruktur zu stabilisieren. Auch der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) soll umgesetzt werden, um Forschungsdaten besser nutzbar zu machen.
Arbeitsförderung 4.0: Weniger Papier, mehr Digitales
Ebenfalls am 15. Juli beschloss das Kabinett das Gesetz „Arbeitsförderung 4.0". Es modernisiert und digitalisiert die Arbeitsvermittlung. Die Entlastung für Unternehmen: elf Millionen Euro jährlich. Für Bürger entfallen rund 942.000 Stunden an Bürokratieaufwand.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) investiert dafür acht Millionen Euro in ihre IT-Infrastruktur. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- „Digital First" bei Anträgen und Videoberatungen
- Abschaffung der täglichen Pflicht zur Überprüfung des Briefkastens für Leistungsempfänger
- Ein Kooperationsplan ersetzt die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen
- Eine „Job-to-Job"-Erprobungszeit von vier bis sechs Wochen
- Kurzarbeitergeld muss ab Januar 2028 ausschließlich elektronisch abgewickelt werden
Verkehr und Landwirtschaft: Erleichterungen für Spediteure und Bauern
Auch in anderen Bereichen gibt es spürbare Vereinfachungen. So werden Lkw-Fahrverbote an Feiertagen gelockert, die nicht bundesweit einheitlich sind. Elektroautos müssen künftig keine „Grüne Plakette" mehr für Umweltzonen vorzeigen.
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In der Landwirtschaft verlängert die Regierung die Fortbildungsintervalle für Berufskraftfahrer: Statt alle drei Jahre reicht künftig eine Schulung alle sechs Jahre. Weitere geplante Maßnahmen umfassen die Abschaffung diverser Meldepflichten sowie die Einführung des „Gebäudetyps E" zur Vereinfachung von Bauregeln.
Digitalisierung im öffentlichen Dienst: Nur 0,7 Prozent der Stellenanzeigen erwähnen KI
Doch der Weg zur digitalen Verwaltung ist noch weit. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) , ebenfalls veröffentlicht am 15. Juli 2026, zeigt erhebliche Lücken auf. Nur 0,7 Prozent der Stellenanzeigen im öffentlichen Dienst enthielten 2025 Anforderungen an KI-Kenntnisse. In der Privatwirtschaft waren es immerhin 1,5 Prozent.
Die Studienautoren weisen darauf hin, dass 43 Prozent der deutschen Landkreise im Untersuchungszeitraum keine einzige KI-bezogene Stellenanzeige schalteten. Das ist brisant: Der öffentliche Sektor steht unter massivem Druck durch Personalmangel und eine alternde Belegschaft. Ohne KI-Kompetenz drohen Effizienzgewinne auf der Strecke zu bleiben.
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Niedersachsen als Vorreiter – Bundesregierung setzt auf 30 weitere Maßnahmen
Auf Länderebene tut sich ebenfalls etwas. In Niedersachsen hat ein im Februar 2026 eingerichteter Digitalisierungs-Taskforce dem Land geholfen, in den Rankings zur digitalen Verwaltung deutlich aufzuholen. Das Ziel: Bis Ende 2026 sollen mindestens fünf digitale Dienstleistungen landesweit verfügbar sein.
Auf Bundesebene plant die Regierung bis Ende 2026 weitere 30 Entlastungsmaßnahmen. Ein Regierungssprecher betonte, dass sich die Beweislast umkehre: Der Staat müsse künftig klarer begründen, warum bestimmte Verwaltungsvorschriften nötig sind. Das große Ziel: Bis 2029 sollen die Bürokratiekosten um 25 Prozent sinken – das entspricht rund 16 Milliarden Euro.
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