KI-Diskriminierung, Bundesrat

KI-Diskriminierung: Bundesrat fordert Gesetzesupdate

Veröffentlicht am: 27.06.2026 um 22:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
VerbÀnde fordern mehr Verbindlichkeit bei der Barrierefreiheit, wÀhrend die Wirtschaft vor hohen Kosten warnt.
Eine vielfÀltige Gruppe von Menschen, einige mit Behinderungen, in einer parlamentarischen Anhörung zum Gleichstellungsgesetz. Illustration mit AI erstellt.

Bei einer Anhörung im Bundestag prallten die Fronten hart aufeinander.

VerbÀnde kritisieren fehlende Verbindlichkeit

Am 27. Juni 2026 bewerteten SachverstĂ€ndige den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Kritik der InteressenverbĂ€nde fiel deutlich aus.

Britta Schlegel vom Deutschen Institut fĂŒr Menschenrechte und Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bemĂ€ngelten: Die PlĂ€ne seien zu unverbindlich. Die Wirtschaft hingegen warnte vor den finanziellen Folgen. Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde und Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland betonten die hohen Belastungen fĂŒr Unternehmen.

Rechtsexperte Felix Welti von der UniversitÀt Kassel wies zudem auf Ungereimtheiten hin: Die geplanten Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen könnten Rechtsklarheit vermissen lassen.

Bundesrat will KI-Diskriminierung stoppen

Parallel zur Debatte um Barrierefreiheit fordert die LĂ€nderkammer ein Update des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. In Stellungnahmen verlangt der Bundesrat, kĂŒnstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungssysteme explizit zu berĂŒcksichtigen.

Ziel: Benachteiligungen durch Algorithmen rechtlich besser fassen können. Die Bundesregierung sieht das anders. Sie hĂ€lt das bestehende Gesetz fĂŒr technologieneutral genug und erkennt keinen Handlungsbedarf. Die aktuellen Regelungen reichten aus, um auch moderne Diskriminierungsformen abzudecken.

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Österreich zeigt: Gesetze allein reichen nicht

Ein Blick ĂŒber die Grenze liefert erste Erkenntnisse. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz trat am 28. Juni 2025 in Kraft. Im ersten Jahr wurden 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprĂŒft. Verwaltungsstrafen? Fehlanzeige.

Die Verfahren betrafen vor allem Dienstleistungen im Bankensektor. Organisationen wie die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen sowie die Lebenshilfe Österreich zogen eine gemischte Bilanz. Besonders im Bereich der digitalen Barrierefreiheit bestehe weiterhin Nachholbedarf.

Inklusion bleibt Dauerthema

Neben der Gesetzgebung prĂ€gen Fachveranstaltungen den Diskurs. Im FrĂŒhjahr 2026 fand in Leipzig der Kongress „You Can!“ statt – organisiert von der Bundesarbeitsgemeinschaft WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen. Thema: Integration in den regulĂ€ren Arbeitsmarkt.

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FĂŒr Anfang Juli ist die Fachmesse „besser sehen“ in Stuttgart angekĂŒndigt. Sie widmet sich altersabhĂ€ngigen Augenerkrankungen und MobilitĂ€tshilfen.

Und auch beim Elterngeld tut sich was. Bundesfamilienministerin Karin Prien erwĂ€gt laut Koalitionskreisen eine stĂ€rkere Flexibilisierung der Bedingungen. Das Ziel: eine gleichmĂ€ĂŸigere Aufteilung der Erziehungszeiten. Hintergrund sind Sparvorgaben des Finanzministeriums, das das Budget bis 2027 um 500 Millionen Euro kĂŒrzen will.

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