Medienaufsicht, Google

Medienaufsicht: Google und Perplexity AI werden wie Redaktionen reguliert

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 04:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die ZAK stuft Googles AI Overviews und Perplexity AI als redaktionelle Dienste ein, was neue Haftungs- und Transparenzpflichten nach sich zieht.

Medienaufsicht: KI-Suchmaschinen als Inhalteanbieter eingestuft
Stilisierte neuronale Netzstruktur mit dezenter Deutschlandflagge, Symbol für KI-Regulierung und Medienrecht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Medienaufsicht stuft Googles KI-Übersichten und Perplexity AI als Inhalteanbieter ein – mit weitreichenden Folgen.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der deutschen Landesmedienanstalten hat am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Künftig fallen KI-gestützte Suchfunktionen wie Googles AI Overviews und Perplexity AI unter das deutsche Medienrecht. Damit entfallen die üblichen Haftungsausnahmen für digitale Plattformen.

Was bedeutet das Urteil?

Die ZAK stellt klar: KI-Suchmaschinen und Chatbots agieren als Inhalteanbieter. Die von ihnen erstellten Zusammenfassungen sind keine fremden Inhalte mehr, sondern eigene redaktionelle Leistungen. Deshalb greift der Haftungsschutz des europäischen Digital Services Act (DSA) für diese KI-generierten Texte nicht.

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„Diese KI-Werkzeuge sind keine neutralen Vermittler mehr“, betont ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege. „Sie kuratieren und erschaffen eigene Informationsangebote.“ Die Verfahren wurden von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg angestoßen.

Haftung und rechtliche Konsequenzen

Das Urteil folgt einem Präzedenzfall: Ein Münchner Gericht hatte Google bereits direkt für falsche Aussagen in seinen KI-Übersichten haftbar gemacht. Nun verschärft die Medienaufsicht die Regeln weiter. Die Behörde will verhindern, dass KI-Texte traditionelle journalistische Angebote verdrängen – indem sie Nachrichten zusammenfassen oder umschreiben, ohne auf die Originalquellen zu verweisen.

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Reaktionen der betroffenen Unternehmen

Google hat bereits Einspruch gegen die ZAK-Entscheidung angekündigt und hält an seiner Rechtsauffassung fest. Perplexity AI äußerte sich bislang nicht detailliert, verwies aber auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Unternehmen können rechtliche Schritte gegen die Auflagen einleiten.

Die ZAK will die Dienste künftig wie klassische Medienanbieter regulieren – mit denselben Sorgfalts- und Transparenzpflichten, die auch für andere digitale Inhalteanbieter in Deutschland gelten.

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