Pflegestrukturkommission, Kabinett

Pflegestrukturkommission: Kabinett vertagt Einsetzung wegen Abstimmungsbedarf

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 16:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsbeschluss zur Kommission steht aus; Personalfragen und unterschiedliche Positionen zum Eigenanteil bremsen die Pflege-Reform.

Pflegestrukturkommission vertagt: Streit um Besetzung und Pflegedeckel
Ein minimalistischer, heller Flur in einem Regierungsgebäude mit polierten Steinböden und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die geplante Einsetzung der zweiten Kommission zur Reform der Pflegeversicherung verzögert sich. Das Bundeskabinett setzte das Vorhaben zur Pflegestrukturkommission nicht auf seine Tagesordnung, sodass ein formeller Beschluss ausblieb. Nach Angaben von Regierungsvertretern und Koalitionskreisen besteht vor dem Start des Gremiums noch weiterer Abstimmungsbedarf.

Uneinigkeit über Personal und Prüfauftrag

Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille begründete die Verschiebung mit letztem Beratungsbedarf. Ein Kabinettsbeschluss sei nun für die Folgewoche avisiert. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, die regierungsinternen Beratungen seien noch nicht abgeschlossen, man führe jedoch konstruktive und fortgeschrittene Gespräche, um zeitnah ein Ergebnis vorzulegen.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese stellte die Einsetzung für den kommenden Mittwoch in Aussicht und verwies darauf, dass die personelle Zusammensetzung noch offen sei.

Auch Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU hatte das Gremium für Mittwoch in Aussicht gestellt. Als Gründe für den Aufschub nannte er Klärungsbedarf, unter anderem bei der personellen Besetzung. Linnemann erklärte, man befinde sich bei der Einrichtung auf den letzten Metern, wobei der Auftrag der Koalition darin bestehe, die Pflege bezahlbar und zielgerecht zu gestalten.

Neben Personalfragen bestehen inhaltliche Differenzen zwischen den Regierungsparteien. Die SPD-Bundestagsfraktion verlangt, dass die Kommission einen Pflegedeckel für Heimplätze sowie einen Risikostrukturausgleich von der privaten zur gesetzlichen Pflegeversicherung prüft.

Die SPD schlägt vor, den pflegebedingten Eigenanteil für Heimbewohner bei höchstens 1.500 Euro pro Monat zu deckeln, während Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen ungedeckelt blieben. Finanziert werden sollte dies anteilig über die private Pflegeversicherung. Linnemann und die Union lehnen Obergrenzen für die steigenden Eigenanteile jedoch ab.

Zeitplan für die Strukturreform

Das Gremium soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge erarbeiten, um die Pflegeversicherung in den 2030er Jahren auf ein stabiles Fundament zu stellen. Laut Linnemann ist vorgesehen, auf Grundlage der Kommissionsergebnisse bis Ostern 2027 einen ersten Gesetzentwurf im Kabinett zu beschließen. Nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat soll die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

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Kritik an der Verzögerung kam aus Opposition und Verbänden. Die Linken-Gesundheitspolitikerin Evelyn Schötz forderte die sofortige Einsetzung und mahnte Eile an. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, bezeichnete die Verschiebung als Trauerspiel.

Das Pflegeneuordnungsgesetz als finanzielle Zwischenstufe

Bereits am 30. September 2026 hatte das Bundeskabinett mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine erste Stufe beschlossen, um die akute Unterfinanzierung der Kassen abzufedern.

Die tiefere Strukturreform wurde damals vertagt, und die Koalition einigte sich darauf, den Pflegedeckel vorerst nicht ins Gesetz aufzunehmen. Stattdessen soll die Kommission die rechtliche Machbarkeit eines Finanzausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bis Januar 2027 prüfen.

Ohne gesetzliche Gegenmaßnahmen droht den Pflegekassen im kommenden Jahr eine Unterfinanzierung von rund 7,6 Milliarden Euro und im Folgejahr ein Defizit von 15 Milliarden Euro. Die für 2027 geplanten Maßnahmen entfalten eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro.

Der allgemeine Beitragssatz verbleibt bei 3,6 Prozent, während der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent steigt und die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro auf monatlich 6.112,50 Euro angehoben wird.

Mitversicherte Ehegatten zahlen ab 2027 einen Zuschlag von 0,52 Prozent, zudem werden Minijobs einbezogen. In der häuslichen Pflege werden Leistungen gebündelt, Pflegegrad 1 wird ausgedünnt, und die Einstufungen werden strenger gehandhabt.

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Der parlamentarische Zeitplan sieht die erste Lesung des PNOG im Bundestag für den 6. November 2026 und Beratungen im Bundesrat ab dem 30. November 2026 vor, bevor das Gesetz in Stufen zum 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028 wirksam werden soll.

Oliver Blatt, Vorstand des GKV-Spitzenverbands, verwies darauf, dass für 2027 weiterhin eine Lücke von 1 Milliarde Euro bleibe und das drohende Jahresenddefizit von 1,2 Milliarden Euro die drängendste Hürde darstelle.

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