Recht auf Reparatur: Ab August gelten neue Pflichten fĂŒr Hersteller
Veröffentlicht: 09.06.2026 um 05:05 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mehrere Gesetze und Förderprogramme zielen darauf ab, Produkte lÀnger nutzbar zu machen, Ressourcen zu schonen und Verbraucher besser zu informieren. Das betrifft Smartphones, Waschmaschinen und sogar Ketchup-Portionspackungen.
Recht auf Reparatur: Neue Pflichten fĂŒr Hersteller
Ein KernstĂŒck der Reform ist die EU-Richtlinie zum âRecht auf Reparaturâ. Hersteller mĂŒssen kĂŒnftig Produkte ĂŒber deren gesamte Nutzungsdauer reparieren und reparaturfreundlich bauen. Die Umsetzungsfrist in Deutschland endet am 31. Juli 2026 â ab August gelten die neuen Pflichten.
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Konkret bedeutet das: FĂŒr Smartphones mĂŒssen Ersatzteile sieben Jahre lang vorgehalten werden, bei Waschmaschinen sind es zehn Jahre. Wer sein GerĂ€t reparieren lĂ€sst, profitiert von einer verlĂ€ngerten GewĂ€hrleistung: Sie steigt von zwei auf drei Jahre. FĂŒr den B2B-Sektor greifen Ă€hnliche Regeln ab Januar 2028.
Kreislaufstrategie: 260 Millionen Euro fĂŒr die Wende
Das Bundeskabinett verabschiedete Anfang Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufstrategie. Es umfasst zwölf MaĂnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. HerzstĂŒck ist das Förderprogramm âZukunft Kreislaufwirtschaftâ, das ab Ende 2026 startet.
Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass eine zirkulĂ€re Wirtschaft die AbhĂ€ngigkeit von Rohstoffimporten verringere. Der Klima- und Transformationsfonds stellt bis 2029 rund 260 Millionen Euro bereit. Ein wichtiger Schritt fĂŒr mehr UnabhĂ€ngigkeit.
Digitaler Produktpass: Transparenz ĂŒber den Lebenszyklus
Der digitale Produktpass (DPP) soll die KreislauffĂ€higkeit von Produkten verbessern. Auf der Fachkonferenz DPP4EU im FrĂŒhsommer 2026 wurden technische Standards vorgestellt. Sie machen Produktdaten ĂŒber den gesamten Lebenszyklus hinweg zugĂ€nglich.
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Der Batteriepass existiert bereits seit 2023. Nun sollen Textilien, Elektronik, Möbel und Baumaterialien folgen. Das Fraunhofer IPK entwickelt Testsysteme fĂŒr ein global interoperables Datenökosystem.
Neue Regeln fĂŒr Verpackungen und Werbeaussagen
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Ab 2030 sind Einweg-Kunststoffportionspackungen fĂŒr Ketchup, Senf oder Kaffeesahne beim Verzehr vor Ort in der Gastronomie verboten. Eine Branchenallianz aus ĂŒber 30 VerbĂ€nden forderte eine zĂŒgige Umsetzung.
Ab dem 27. September 2026 gilt die Richtlinie âEmpowering Consumers for the Green Transitionâ. Sie stellt strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Der Markenverband warnte vor der Vernichtung von BestĂ€nden: Produkte mit veralteten Verpackungen könnten unverkĂ€uflich werden. Einige Handelsketten fordern bereits Anpassungen von ihren Lieferanten.
Ressourcenschutz und soziale Verantwortung
Neben der Industrie stehen auch natĂŒrliche Ressourcen und soziale Standards im Fokus.
In deutschen WĂ€ldern startete eine bundesweite Kohlenstoffinventur. Sie lĂ€uft bis Oktober 2027 und erfasst die KohlenstoffvorrĂ€te. FrĂŒhere Erhebungen zeigen: Zwischen 2017 und 2022 sank der Vorrat um etwa 3 Prozent â der Holzverlust ĂŒberstieg den Zuwachs.
Zum Moorschutz stellt die EU 1,3 Milliarden Euro fĂŒr die WiedervernĂ€ssung deutscher Moore bereit. Ziel ist es, bis 2045 rund 28 Millionen Tonnen CO2-Ăquivalente einzusparen.
Im Bereich der Lieferketten macht Tony's Chocolonely auf MissstĂ€nde in der Kakaoindustrie aufmerksam. SchĂ€tzungen zufolge arbeiten rund 1,56 Millionen Kinder auf Plantagen in Ghana und der ElfenbeinkĂŒste. WĂ€hrend der Branchendurchschnitt der Kinderarbeit bei 46,7 Prozent liegt, weisen Partnerkooperativen mit Kontrollsystemen laut Unternehmensangaben eine Quote von 4 Prozent auf.
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