Steuerreform, Kabinett

Steuerreform: Kabinett plant 10-Mrd.-Entlastung bis 2028

Veröffentlicht am: 28.08.2026 um 10:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition will bis Jahresende Reformen anstoßen: Steuerentlastungen, neue Rentenregeln und zusätzliche Belastungen sind vorgesehen.

Bundesregierung plant Steuerentlastungen und Reformen bis 2028
Ein minimalistischer Schreibtisch in einem modernen Bürogebäude bei Tageslicht, Symbol für Steuerreformen und Finanzpolitik. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat während ihrer Kabinettsklausur am 26. August 2026 in Neuhardenberg den Rahmen für eine Reihe tiefgreifender Reformen abgesteckt. Bis zum Jahresende beabsichtigt die Koalition, zentrale Vorhaben in den Bereichen Rente, Gesundheit, Pflege und Steuern auf den Weg zu bringen.

Während konkrete Beschlüsse unmittelbar nach dem Treffen noch ausstanden, zeichneten sich die Schwerpunkte für einen laut Regierungsangaben entscheidungsreichen Herbst ab.

Neuausrichtung der Einkommensteuer und Entlastungen für Familien

Ein Kernpunkt der Regierungspläne betrifft die Einkommensteuerreform. Finanzminister Klingbeil kündigte an, den entsprechenden Entwurf bereits in der Kabinettssitzung am 2. September 2026 vorzulegen. Ziel der Reform sei eine signifikante Entlastung der Bürger, die bis zum Jahr 2028 in der Endstufe ein Volumen von 10 Mrd. Euro erreichen soll.

Insbesondere Familien sollen von den Neuregelungen profitieren. Modellrechnungen sehen für eine Familie mit zwei Kindern eine Entlastung von etwa 600 Euro pro Jahr vor.

Ein im Juli 2026 vorgelegtes Koalitionspapier konkretisierte dies für Haushalte mit einem Einkommen von 60.000 Euro auf einen Betrag von über 600 Euro jährlich ab 2028. Ein Referentenentwurf vom 18. August 2026 sieht hierzu eine schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags vor: von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Auch beim Kindergeld und den Freibeträgen sind Anpassungen geplant. Das Kindergeld soll im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Folgejahr auf 272 Euro steigen.

Der Kinderfreibetrag pro Elternteil wird laut Entwurf für das Jahr 2027 um 150 Euro auf 3.564 Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro greifen, was eine leichte Erhöhung gegenüber der bisherigen Grenze von 69.879 Euro darstellt.

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Anpassungen bei Sondersätzen und Pauschbeträgen

Parallel zu den Entlastungen sieht die Reform auch Verschärfungen und Umverteilungsmaßnahmen vor. Die sogenannte Reichensteuer soll ab einem Einkommen von 250.000 Euro weiterhin 45 % betragen; für Einkommen ab 280.000 Euro ist jedoch ein neuer Satz von 47 % vorgesehen.

Bei kleineren Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen ergeben sich ebenfalls Änderungen. Die Pauschsteuer für Minijobs soll von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden. Bei den Handwerkerleistungen ist eine Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit auf 15 % geplant, wobei der Höchstbetrag bei 900 Euro liegen soll.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird hingegen auf 1.430 Euro angehoben. Zudem ist eine Neuregelung der Zuckersteuer vorgesehen, die zwar gezuckerte Getränke belasten, zuckerfreie Varianten jedoch aussparen soll.

Rentenpolitik und wirtschaftliche Transformation

In der Rentenpolitik betonte Merz während der Klausur, dass die Abschaffung der Rente mit 63 als fester Bestandteil der Regierungsstrategie gelte, wobei Härtefallregelungen weiterhin möglich bleiben sollen. Ein zweiteiliges Rentenpaket wird für den Herbst erwartet. Der Kurs der Regierung ziele darauf ab, die wirtschaftliche Dynamik zu stärken, wobei die Künstliche Intelligenz als vierte industrielle Revolution eine zentrale Rolle spiele.

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Kritik an den Plänen kam unter anderem von der Union, die bemängelte, dass die kalte Progression nicht ausreichend ausgeglichen werde. Innerhalb der SPD forderten Vertreter wie Achim Post und Wiebke Esdar zudem eine Vermögenssteuer von 2 % auf Vermögen oberhalb von 100 Mio. Euro, was jährliche Mehreinnahmen von etwa 17 Mrd. Euro generieren könne.

Im Bereich der inneren Sicherheit kündigte die Regierung neue Gesetze gegen hybride Bedrohungen an. Beim Hitzeschutz hingegen wurden keine neuen Bundesmittel in Aussicht gestellt; stattdessen sollen bestehende Programme einer Überprüfung unterzogen werden.

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