Verbraucherschutz: Neue Widerrufsbutton-Pflicht ab 19. Juni
15.06.2026 - 15:25:09 | boerse-global.de
Als das Paket ankam, war der Schock groß: Statt des Handys lagen ein Hammer und eine Zange darin.
Der Absender hinterließ zudem einen Zettel mit der Aufschrift „Thank you“. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Betrugs gegen den unbekannten Verkäufer aufgenommen.
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Neue Regeln für Online-Käufe
Der Vorfall fällt in eine Zeit verschärfter Verbraucherschutzregeln. Ab dem 19. Juni 2026 müssen EU-Webshops einen deutlich sichtbaren Widerrufsbutton einbauen. Käufer können dann noch einfacher von Verträgen zurücktreten – die gesetzliche Frist von 14 Tagen bleibt bestehen.
Auch beim internationalen Versand ändert sich etwas. Ab dem 1. Juli 2026 verlangt der Zoll für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern unter 150 Euro eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer. Eine weitere Anpassung folgt am 1. November 2026, bevor ab 2028 grundsätzlich Zoll ab dem ersten Euro fällig wird.
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Vorsicht bei kostenpflichtigen Dienstleistungen
Nicht nur beim Warenkauf lauern Fallen. Verbraucherschützer warnen vor gewerblichen Anbietern, die knapp 30 Euro für die Übermittlung von Renteninformationen verlangen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät: Solche Auskünfte gibt es kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Betroffene sollten kostenpflichtige Verträge widerrufen.
