Vitamin D: DGE und BfR nennen 20 µg als Tageshöchstmenge für Erwachsene
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ärztliche Ratgeber und Fachgesellschaften informieren über die gesundheitlich relevanten Grenzwerte für die tägliche Zufuhr von Vitamin D, um gesundheitliche Schäden durch eine Überdosierung zu verhindern.
In Deutschland reicht die UV-B-Strahlung etwa von Oktober bis März nicht aus, um eine ausreichende körpereigene Vitamin-D-Bildung über die Haut zu gewährleisten. Dennoch warnen Fachleute davor, entsprechende Präparate unbedacht und in zu hohen Mengen einzunehmen.
Empfehlungen der Fachgesellschaften und Risiken von Überdosierungen
Für Erwachsene gibt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei fehlender körpereigener Bildung einen Schätzwert von 20 µg pro Tag an, was 800 Internationalen Einheiten (IE) entspricht. Auch bei einer festgestellten Notwendigkeit zur Einnahme empfiehlt die Fachgesellschaft diese Tagesdosis von 20 µg beziehungsweise 800 IE.
Zur Beurteilung der Knochengesundheit gilt laut DGE eine Serumkonzentration von 25-Hydroxyvitamin-D (25(OH)D) von mindestens 50 nmol/l (20 ng/ml) als anzustrebender Bereich. Ein Wert unter 25 bis 30 nmol/l (10 bis 12 ng/ml) signalisiert hingegen eine mangelhafte Versorgung.
Eine allgemeine Empfehlung für eine hochdosierte Einnahme ohne nachgewiesenen Mangel spricht die DGE nicht aus. Zu den Risikogruppen für eine Unterversorgung zählen Menschen, die sich selten im Freien aufhalten, Personen mit dunkler Hautfarbe, ältere Menschen sowie Personen mit Adipositas.
Bei einer unkontrollierten Einnahme drohen erhebliche Risiken: Eine Überdosierung kann den Calciumspiegel im Körper erhöhen und die Nieren schädigen. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln vorgeschlagen hat, empfiehlt für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene eine Höchstmenge von 20 µg Vitamin D pro Tagesdosis.
Widersprüchliche Datenlage bei Atemwegsinfekten
Die wissenschaftliche Evidenz für zusätzliche Schutzeffekte jenseits der Knochengesundheit ist begrenzt. Zwar zeigte eine Meta-Analyse im Fachmagazin BMJ aus dem Jahr 2017 ein geringeres Risiko für akute Atemwegsinfektionen unter einer Supplementierung, und ein Umbrella Review der DGE über 73 Studien verknüpfte einen niedrigen Vitamin-D-Status mit einem höheren Infektionsrisiko bei möglicher präventiver Wirkung. Ein sicherer Schutz lasse sich daraus jedoch nicht ableiten.
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Neuere Auswertungen widersprechen einem präventiven Nutzen: Eine Meta-Analyse aus dem Jahr 2025 mit über 60.000 Menschen fand keine statistisch signifikante Verringerung akuter Atemwegsinfektionen durch Vitamin D. Eine aktualisierte Meta-Analyse auf Basis von 46 randomisierten kontrollierten Studien und 64.086 Teilnehmenden stellte ebenfalls keinen statistisch signifikanten Schutz fest.
Eine weitere Analyse von 18 randomisierten Studien mit 3.648 Probanden ergab bei der Behandlung akuter Atemwegsinfekte keinen klinisch relevanten Nutzen. Auch eine australische Untersuchung aus dem Jahr 2021 an mehr als 21.000 Menschen im Alter von 60 bis 84 Jahren stellte bei monatlicher Gabe im Vergleich zu Placebo keinen signifikanten Unterschied bei Infekten fest.
Kein nachgewiesener Nutzen für die Kognition
Im Bereich kognitiver Leistungen brachte eine in der Fachzeitschrift Sleep Medicine veröffentlichte US-Studie an 54 Erwachsenen mit Schlafstörungen und leichten kognitiven Beeinträchtigungen zwar das Ergebnis, dass täglich mindestens 5.000 IE Vitamin D mit rund 13 Prozent besseren Werten im Screeningtest einhergingen, während niedrigere Dosen wirkungslos blieben und kein Unterschied zwischen Vitamin D2 und D3 bestand.
Der Experte Dietmar Winkler von der Medizinischen Universität Wien ordnete die Arbeit jedoch als reine Querschnittsstudie und nicht als klinische Studie ein, womit der Zusammenhang schwach und statistisch unsicher bleibe.
Drei große randomisierte Studien zeigten zudem keine Effektivität von Vitamin D auf die Kognition bei leichter kognitiver Beeinträchtigung und Alzheimer-Demenz, von der weltweit rund 55 Millionen Menschen betroffen sind. Das Präparat bleibt demnach ausschließlich zum Ausgleich eines Mangels angezeigt.
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Grundsätzlich nimmt nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen rund ein Drittel der Erwachsenen in Deutschland regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein. Rechtlich gelten diese als Lebensmittel und durchlaufen kein behördliches Zulassungsverfahren für Wirksamkeit oder Sicherheit; beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgt lediglich eine formale Anzeige.
Für die Mehrheit gesunder Menschen seien Nahrungsergänzungsmittel überflüssig, wobei gezielte Ausnahmen wie Folsäure bei Kinderwunsch und Schwangerschaft sowie Vitamin B12 bei veganer Lebensweise bestehen.
