Vorratsdatenspeicherung: Bundesrat fordert Verdoppelung auf sechs Monate
02.06.2026 - 20:25:48 | boerse-global.de
Der Bundesrat fordert eine drastische Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung – und geht damit weit über die Pläne der Bundesregierung hinaus. Statt der geplanten drei Monate sollen Verkehrsdaten künftig sechs Monate gespeichert werden.
Doppelt so lange speichern
Der Vorstoß aus der Länderkammer sieht eine Verdoppelung der Speicherfrist vor. Betroffen wären Internetzugangs- und E-Mail-Anbieter. Sie müssten künftig nicht nur die IP-Adresse speichern, sondern auch Anschlusskennung, Nutzerkennung und Portnummer. Start- und Endzeitpunkt einer IP-Zuweisung sollen sekundengenau dokumentiert werden.
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Die Bundesregierung hatte ursprünglich eine Speicherdauer von drei Monaten vorgeschlagen. Der Bundesrat hält das für nicht ausreichend.
Quick Freeze ohne Richtervorbehalt
Ein zentrales Element der Neuregelung sind sogenannte Sicherungsanordnungen – auch bekannt als „Quick Freeze“. Diese sollen künftig nicht nur Verkehrsdaten erfassen, sondern auch Standort- und Inhaltsdaten.
Die Staatsanwaltschaft soll eine solche Anordnung für zunächst maximal drei Monate verfügen können. Eine Verlängerung ist möglich. Ein Richtervorbehalt greift erst, wenn die Behörden die gesicherten Daten tatsächlich abrufen wollen – nicht schon bei der Sicherung selbst.
Länderpolizeien sollen mitziehen
Bislang war der Zugriff auf gesicherte Daten weitgehend Bundesbehörden vorbehalten. Der Rechtsausschuss fordert nun, dass auch alle Länderpolizeien und Landesgeheimdienste darauf zugreifen können.
Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der die digitale Überwachungspraxis ohnehin in der Kritik steht. Recherchen zufolge sollen mindestens zwei Landeskriminalämter kommerzielle Standortdaten aus der Werbeindustrie genutzt haben. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern will künftig darauf verzichten – die dortige Datenschutzbehörde hat bereits ein Prüfverfahren eingeleitet.
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Experten halten solche Praktiken für rechtlich bedenklich. Der Vorwurf: Sie umgehen den Richtervorbehalt.
Weniger Abhängigkeit von US-Software
Parallel zur Debatte um die Datenspeicherung arbeiten einzelne Bundesländer an mehr technologischer Souveränität. In Hessen hofft die LKA-Führung, innerhalb von zwei Jahren eine bundesweite Lösung für Analysesoftware zu etablieren. Ziel ist es, die Abhängigkeit von US-Anbietern wie Palantir zu reduzieren.
Dessen System war bereits im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft worden.
Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wird die kommenden parlamentischen Verfahren prägen. Gleichzeitig übt die EU-Kommission Druck auf Deutschland aus, andere Sicherheitsmaßnahmen wie die stationären Grenzkontrollen schrittweise abzubauen.
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