WhatsApp-Datenschutz, BGH

WhatsApp-Datenschutz: BGH verhandelt über DSGVO-Verstoß bei Chat-Weitergabe

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 10:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof prüft, ob geteilte WhatsApp-Chats unter die DSGVO fallen. Ein Urteil könnte die Messenger-Nutzung in Deutschland grundlegend beeinflussen.

BGH verhandelt DSGVO-Frage: WhatsApp-Weiterleitung könnte Messenger-Nutzung verändern
Ein Smartphone mit einer Chat-Oberfläche vor einem unscharfen bürokratischen Hintergrund zur Veranschaulichung von Datenschutzfragen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt, ob das Weiterleiten privater WhatsApp-Chats gegen die DSGVO verstößt. Das Urteil könnte die Messenger-Nutzung in Deutschland grundlegend verändern.

Streit um die Haushaltsausnahme

Auslöser ist ein Fall aus Hessen: Eine Frau leitete private Chat-Nachrichten einer Freundin an die Lebensgefährtin ihres gemeinsamen Arbeitgebers weiter. Die Klägerin verlor daraufhin ihren Job und fordert nun 7.500 Euro Schadenersatz.

Das Landgericht Frankfurt gab der Klage im November 2024 zunächst statt. Die Haushaltsausnahme der DSGVO greife nicht, so die Begründung. Diese Klausel befreit rein persönliche Aktivitäten von den Datenschutzregeln – doch der Bezug zum Arbeitgeber sprengte aus Sicht des Gerichts diesen Rahmen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das 2025 anders und wies die Klage ab. Die Weitergabe bleibe privat, die DSGVO sei nicht anwendbar. Der BGH deutete nun an, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Eine Entscheidung könnte es im September geben.

WhatsApp rüstet technisch auf

Während die Gerichte streiten, zieht WhatsApp Konsequenzen. Die Funktion „Advanced Chat Privacy“ soll das unbefugte Kopieren und Exportieren von Chats unterbinden. Auch der Zugriff künstlicher Intelligenz auf Gesprächsinhalte wird blockiert.

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In einer Beta-Version für Android tauchte zudem die Funktion „After Reading“ auf: Nachrichten sollen sich nach 15 Minuten automatisch löschen. Bereits seit 2024 werden Backups auf das 15-Gigabyte-Kontingent von Google Drive angerechnet.

Polizei warnt vor Kontoübernahmen

Das Polizeipräsidium Rostock meldet eine neue Betrugsmasche: Täter locken Opfer über Links zu angeblichen Online-Abstimmungen in die Falle. Wer QR-Codes oder PIN-Nummern preisgibt, verliert schnell die Kontrolle über sein Konto.

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Ein 65-Jähriger aus dem Landkreis Rostock wurde so Opfer – die Täter baten in seinem Namen Kontakte um Geld für eine angebliche medizinische Behandlung. Die Behörden raten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und regelmäßigen Kontrolle der verknüpften Geräte. Bei ungewöhnlichen Geldforderungen hilft nur eins: direkt anrufen.

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