Wenn die Hautfarbe in der Eisdiele zum Problem wird
02.06.2026 - 12:39:24 | dpa.deEin elfjĂ€hriges MĂ€dchen kauft sich ein Eis, doch die VerkĂ€uferin will ihr das Wechselgeld nicht geben. «Menschen wie dir traue ich nicht», sagt die Frau. Das Kind hat eine dunkle Hautfarbe. Das Geld reicht die EisverkĂ€uferin lieber der Freundin des MĂ€dchens.Â
Es ist einer von 13.067 FĂ€llen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im vergangenen Jahr registrierte - 15 Prozent mehr als 2024 und so viele wie nie zuvor. Der Anstieg kann auch daran liegen, dass mehr Menschen Expertenrat suchen, wenn sie sich wegen Hautfarbe, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter oder anderen Merkmalen benachteiligt sehen.Â
Doch fĂŒr die unabhĂ€ngige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman zeigt gerade das eine «besorgniserregende Entwicklung». Diskriminierung werde heftiger erlebt, weil sie offener als noch vor wenigen Jahren geĂ€uĂert werde, sagte Ataman bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2025. Der Leidensdruck sei gröĂer geworden.
43 Prozent der Anfragen betreffen Rassismus
Anfragen wegen rassistischer oder antisemitischer Diskriminierung haben den gröĂten Anteil in der Statistik: 4.571 oder 43 Prozent aller FĂ€lle fielen in diese Kategorie. In Atamans Jahresbericht ist es diesmal der Schwerpunkt. Seit 2021 hĂ€tten sich die Zahlen hier mehr als verdoppelt.
Ein weiteres Beispiel im Bericht: Ein Herr kauft sich im Laden einer groĂen Bekleidungskette ein Hemd, doch der Ladendetektiv stoppt ihn. Obwohl die Kassiererin den Kauf bestĂ€tigt, wird der Kunde durchsucht. Er sieht asiatisch aus - und sieht den Grund der falschen VerdĂ€chtigung in einer rassistischen Zuschreibung.
Nachteile fĂŒr Menschen mit Behinderungen
Ataman stellte klar, dass Diskriminierung nicht nur Randgruppen treffe. «Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens Benachteiligung erfahren», sagte sie. «DafĂŒr reicht es manchmal schon, zu jung zu sein oder zu alt, schwanger zu werden oder eine chronische Krankheit zu bekommen.»Â
Von allen Anfragen bezogen sich 27 Prozent - 3.015 FÀlle - auf Benachteiligung wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit. 2.407 Menschen sahen sich wegen des Geschlechts benachteiligt, etwa 22 Prozent der FÀlle. Altersdiskriminierung spielte in 1.261 Anfragen eine Rolle, Religion in 733 und sexuelle IdentitÀt in 386. Bisweilen kommen mehrere Punkte zusammen, so etwa bei muslimischen Frauen, die Kopftuch tragen.
Geht es um Situationen, in denen Diskriminierung erlebt wird, liegt das Arbeitsumfeld an Nummer eins (3.600 Anfragen), zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen oder Absagen. Zweite groĂe Gruppe sind Benachteiligungen beim «Zugang zu GĂŒtern und Dienstleistungen», also etwa das Einkaufen oder die Wohnungssuche.
«Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich»
Das alles ist in Deutschland verfassungsrechtlich verboten. «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich», heiĂt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»Â
Das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG von 2006 soll helfen, das praktisch durchzusetzen. Demnach kann man bei Diskriminierung in bestimmten FĂ€llen zivilrechtlich auf EntschĂ€digung klagen. Die Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine rechtliche ErsteinschĂ€tzung geben und Handlungswege aufzeigen.Â
In der Praxis warten aber viele HĂŒrden, wie Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband erlĂ€uterte. Die Menschen hĂ€tten nur zwei Monate Zeit, ihre AnsprĂŒche geltend zu machen. Klagende mĂŒssten selbst Nachweise fĂŒhren und etwa Zeugen suchen. Dabei sei es offen, ob ein Gericht das anerkenne. Als EntschĂ€digung gebe es am Ende oft nur 500 bis 1.000 Euro. «Das Problem ist das Rechtssystem, das die Verantwortung fast vollstĂ€ndig auf die Betroffenen verlagert», sagte die Verbandsvertreterin.
Staatliche Stellen auĂen vor
Wie Andrades forderte auch Ataman eine umfassende Reform des AGG: eine FristverlĂ€ngerung auf mindestens zwölf Monate; das Recht fĂŒr VerbĂ€nde, Klagen stellvertretend fĂŒr viele zu fĂŒhren; ein Schutz vor KI-gestĂŒtzten Formen der Diskriminierung wie die Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen. Besonders wichtig ist Ataman die Einbeziehung von Diskriminierung durch staatliche Stellen. Letzteres mache ein Viertel der Beratungsanfragen aus, doch seien solche FĂ€lle vom AGG nicht abgedeckt, sagte Ataman.Â
Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht, die unter anderem eine FristverlĂ€ngerung vorsieht: KĂŒnftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um AnsprĂŒche geltend zu machen. Ataman hĂ€lt dies fĂŒr zu kurz und die Novelle fĂŒr unzureichend. Sie appellierte an den Bundestag, sie nachzuschĂ€rfen. Sorge vor einer Belastung von Unternehmen wies sie zurĂŒck. «Das AGG hat der Wirtschaft noch nie geschadet», sagte Ataman.
Auch die TĂŒrkische Gemeinde in Deutschland drang auf eine umfassendere Reform des AGG statt nur «kosmetischer Verbesserungen». Der Deutsche Caritasverband forderte auch in der Gesellschaft eine aktive Gegenwehr: «Populistisch aufgeheizte Debatten bergen das Potenzial neu entfachter und zunehmender Diskriminierungen â oft auf dem RĂŒcken der SchwĂ€chsten.»
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