Grüne Werbung: Neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen ab September
15.06.2026 - 10:16:44 | boerse-global.de
Ab dem 27. September 2026 gelten verschärfte Regeln für ökologische Werbeaussagen. Die EmpCo-Richtlinie und Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erhöhen die rechtlichen Hürden deutlich. In einem Branchen-Webinar mit über 400 Teilnehmenden diskutierten Reiseveranstalter und Destinationen Anfang Juni die Konsequenzen.
Schluss mit „nachhaltig“ ohne Beleg
Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind in der Kundenkommunikation bald tabu – es sei denn, Unternehmen können sie präzise belegen. Werbeaussagen über zukünftige Umweltleistungen müssen durch einen öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan untermauert werden. Eine unabhängige Stelle prüft die Pläne.
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Besonders hart trifft die Branche die Regelung zu CO?-Kompensationen. Die Werbung darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, ein Produkt habe durch Kompensation eine positive Umweltwirkung. Das stellt viele Reiseanbieter vor ein Problem: Bisher warben sie gern mit klimaneutralen Flügen oder Unterkünften.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ein freiwilliger Berichtsstandard (VS) in Planung. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet bereits eine kostenfreie Plattform für Berichte nach den europäischen Standards ESRS und VSME.
Griechenland zieht die Bremse
Der regulatorische Druck kommt nicht nur aus Brüssel. Griechenland weitet sein Programm „Apatites Paralies“ aus: 2026 stehen 251 Strände unter Schutz – darunter Abschnitte auf Kreta, Korfu und Lefkada. Dort sind Liegen und Schirme komplett verboten.
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Nach einem Rekordjahr mit rund 38 Millionen Touristen plant die Regierung Bettenobergrenzen für stark belastete Inseln. Santorin, Mykonos, Rhodos und Kos sind betroffen. Auf Rhodos kamen zuletzt 117 Übernachtungen pro Einwohner – die Behörden reagieren mit verschärftem Schutz vor Übertourismus.
Fluggastrechte: Einigung nach Jahren
Parallel zu den Umweltregeln gibt es Bewegung bei den Fluggastrechten. Kurz vor Mitte Juni einigten sich die EU-Staaten auf eine Reform. Die Drei-Stunden-Regel für Entschädigungen bei Verspätungen bleibt erhalten. Der Kompromiss nach jahrelangen Verhandlungen zeigt den Trend zu mehr Verbraucherschutz in der europäischen Reisebranche.
