KI-Gesetz, Bundesnetzagentur

KI-Gesetz beschlossen: Bundesnetzagentur wird Marktüberwachungsbehörde

13.06.2026 - 21:48:12 | boerse-global.de

Der Bundestag verabschiedet das nationale KI-Durchführungsgesetz. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Marktüberwachung und baut neue Kontrollstrukturen auf.

Bundestag beschließt KI-Gesetz: BNetzA wird Marktwächter
KI-Gesetz - Eine abstrakte Darstellung von KI-Regulierung mit leuchtenden digitalen Linien und Knoten vor einer Stadtkulisse. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für Künstliche Intelligenz.

Das sogenannte KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz setzt den EU AI Act auf nationaler Ebene um. Die BNetzA fungiert künftig als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle. Sie baut ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine spezielle KI-Marktüberwachungskammer auf. Zudem ist mindestens ein KI-Reallabor geplant, in dem Unternehmen Innovationen unter behördlicher Aufsicht testen können.

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Die Koalition aus CDU/CSU und SPD stimmte für den Entwurf. AfD, Grüne und Linke lehnten ihn ab. Die Opposition kritisierte eine zu späte Umsetzung, bürokratische Hürden und Defizite beim Grundrechtsschutz.

43 neue Stellen und 50 Millionen Euro jährlich

Der Aufbau der neuen Strukturen kostet einmalig 4 Millionen Euro. Die laufenden Kosten belaufen sich auf jährlich rund 15,9 Millionen Euro für den Bund und etwa 33,1 Millionen Euro für die Länder – insgesamt knapp 50 Millionen Euro. In der Bundesnetzagentur entstehen 43 neue Planstellen.

Verstöße gegen Mitwirkungspflichten kosten Unternehmen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Auf EU-Ebene drohen bei schweren Verstößen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das Gesetz sieht eine zweistufige Evaluation vor: nach 18 Monaten und nach drei Jahren.

Die nächsten Fristen des AI Acts

Die EU-KI-Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Seit Februar 2025 gelten Verbote für KI-Anwendungen mit unannehmbarem Risiko – etwa biometrisches Scraping oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Weitere Meilensteine folgen schrittweise:

  • August 2026: Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme treten in Kraft
  • Dezember 2026: Verbote für KI-generiertes Kindesmissbrauchsmaterial und nicht-einvernehmliche Deepfakes
  • Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für eigenständige KI-Systeme und biometrische Überwachung
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Das EU-Parlament fordert zudem bis Ende 2026 präzise Leitlinien zu den verbotenen Praktiken.

Bitkom warnt vor „föderalem Flickenteppich“

Der Branchenverband Bitkom begrüßte den Beschluss als Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig warnte er vor uneinheitlichen Regeln: Die 16 Bundesländer sind für den KI-Einsatz in ihren Behörden selbst zuständig. Die Bundesnetzagentur müsse daher eine starke Koordinierungsfunktion mit verbindlichen Mechanismen übernehmen.

Parallel äußerte der Bundesdatenschutzbeauftragte Bedenken zum geplanten Jahressteuergesetz 2026. Er kritisierte Pläne, KI-Modelle mit echten, nicht-anonymisierten Steuerdaten zu trainieren. Das Risiko: Personenbezogene Daten könnten dauerhaft im Modell gespeichert werden. Der BfDI fordert eine spezifische gesetzliche Grundlage und strenge Löschroutinen. Die Stellungnahmefrist endete am 12. Juni 2026.

Auch Anbieter reagieren auf die steigenden Compliance-Anforderungen. OpenAI führte kürzlich einen Schutzmodus für ChatGPT ein, der Risiken wie Prompt Injection und Datenexfiltration minimiert – für deutsche Unternehmen im Kontext von NIS2 und DSGVO zunehmend relevant.

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