Kilometerpauschale: 25 Cent steuerfrei – zwei Cent mehr ab sofort
25.06.2026 - 22:40:35 | boerse-global.de
Die niederländische Steuerbehörde hat detaillierte Anweisungen zur Umsetzung der erhöhten Kilometerpauschale veröffentlicht. Rückwirkend zum Jahresbeginn können Arbeitgeber nun 25 Cent pro Kilometer steuerfrei auszahlen – zwei Cent mehr als bisher.
Die Belastingdienst gab die neuen Richtlinien am heutigen Donnerstag bekannt. Die Anhebung von 0,23 auf 0,25 Euro ist Teil des Belastingplan 2027. Ziel der Regierung: die Kaufkraft der Arbeitnehmer angesichts gestiegener Energie- und Kraftstoffpreise stützen.
Nachzahlungen und Korrekturen in der Lohnabrechnung
Für Arbeitgeber ergeben sich verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Wer in den vergangenen Monaten nur den alten Höchstsatz gezahlt hat, kann die Differenz von zwei Cent pro Kilometer nun nachträglich steuerfrei erstatten.
Haben Unternehmen bereits höhere Beträge ausgezahlt und den Überschuss als steuerpflichtigen Arbeitslohn abgerechnet, ist eine Korrektur über die vorangegangenen Lohnsteueranmeldungen möglich. Alternativ können Arbeitgeber die Verrechnung über die Werkkostenregelung (WKR) oder Cafeteria-Modelle vornehmen.
Die aktualisierten Sätze sind bereits in die Tarif- und Tabellenverzeichnisse der Lohnsteuer eingeflossen. Eine umfassende Aktualisierung des Handbuchs für Lohnsteuer (Handboek Loonheffingen) folgt im Oktober 2026.
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Mindestlohn und neue Meldepflichten ab Juli
Zum 1. Juli 2026 kommen weitere Änderungen auf die Personalverwaltung zu. Das gesetzliche Mindeststundenlohn steigt für Personen ab 21 Jahren auf 14,99 Euro. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen zudem neue Meldepflichten zur arbeitsbezogenen Mobilität erfüllen.
Auch im grenzüberschreitenden Verkehr tut sich etwas: In den Niederlanden startet die neue Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Tarife sind nach Gewicht und CO?-Ausstoß gestaffelt. Zeitgleich koppelt Flandern die bestehende Kilometerabgabe für schwere Nutzfahrzeuge an die CO?-Emissionsklassen.
Deutsche Lohnadministration vor neuen Herausforderungen
Parallel zu den niederländischen Änderungen bekommt es die deutsche Lohnadministration mit neuen Rahmenbedingungen zu tun. Die Rentenkommission hat am 23. Juni umfangreiche Empfehlungen vorgelegt: Ab 2028 soll ein zusätzlicher paritätischer Beitragssatz von zwei Prozent schrittweise eingeführt werden. Minijobs sollen nahezu vollständig der Rentenversicherungspflicht unterstellt werden.
Bereits am 7. Juni ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten. Ein deutsches Umsetzungsgesetz steht zwar noch aus, doch zentrale Pflichten gelten schon jetzt: Beschäftigte haben ein Auskunftsrecht über Gehaltsstrukturen, Stellenausschreibungen müssen Gehaltsangaben enthalten. Bei Diskriminierungsklagen greift künftig eine Beweislastumkehr zulasten der Arbeitgeber.
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BAG-Urteil zur Dienstwagennutzung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 25. März 2026 klargestellt: Anrechnungsvereinbarungen zur Dienstwagennutzung können nichtig sein, wenn der Wert der privaten Nutzung den pfändbaren Teil des Einkommens übersteigt. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung in Geld.
