Krankschreibung: Attestpflicht ab sofort bereits vom ersten Tag
03.07.2026 - 18:11:13 | boerse-global.de
Ab sofort soll für Arbeitnehmer eine generelle Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten. Das beschloss der Koalitionsausschuss am Donnerstag.
Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft
Bisher durften Arbeitnehmer erst ab dem vierten Fehltag ein Attest vorlegen – es sei denn, der Chef verlangte es früher. Diese Regelung fällt nun weg. Kanzler Friedrich Merz begründet den Schritt mit dem hohen Krankenstand in Deutschland. „Das ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Standort“, so Merz.
Laut DAK lag der Krankenstand 2025 bei durchschnittlich 19,5 Fehltagen. Unions-Fraktionschef Jens Spahn spricht aktuell von rund 18 Krankheitstagen pro Jahr.
Gleichzeitig streicht die Regierung die telefonische Krankschreibung. Sie war Ende 2023 für leichte Erkrankungen eingeführt worden – vorausgesetzt, die Arztpraxis war dem Patienten bekannt. Gesundheitsministerin Warken setzt stattdessen auf die Videosprechstunde. Die bleibt als Alternative erhalten.
Die Telefon-AU hatte ohnehin kaum Bedeutung: Laut DAK und Hartmannbund machte sie zuletzt nur zwischen 0,8 und 1,2 Prozent aller Krankmeldungen aus.
Ärzte und Krankenkassen laufen Sturm
Die Pläne stoßen auf heftigen Widerstand. Die Bundesärztekammer und der Hausärzteverband warnen vor einem bürokratischen Mehraufwand und überlasteten Praxen. KBV-Chef Andreas Gassen spricht vom „Gegenteil von Bürokratieabbau“. Es sei nicht sinnvoll, Patienten nur zum Ausstellen von Dokumenten in die Praxen zu treiben.
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Auch DAK-Chef Andreas Storm befürchtet überlaufene Praxen. AOK-Analysen zeigen ein spezifisches Problem: Rund 37 Prozent aller Atteste entfallen auf einen Montag. Kritiker aus Ärzteschaft und Opposition betonen zudem: Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass die Telefon-AU zu Missbrauch geführt hat.
Koalition ringt um Details
Innerhalb der Regierung zeichnet sich Diskussionsbedarf ab. SPD-Chef Lars Klingbeil fordert eine „vernünftige Umsetzung“. Niemand dürfe gezwungen sein, trotz schwerer Krankheit eine Praxis aufzusuchen. Auch Arbeitsministerin Bas kündigte eine Prüfung der Pläne an.
Regierungssprecher Kornelius stellt klar: Die Attestpflicht ab dem ersten Tag bedeutet nicht zwingend einen Praxisbesuch am selben Tag. Kanzler Merz ergänzt, der Gang zum Arzt könne zeitversetzt erfolgen. Arbeitsrechtler weisen darauf hin: Rückdatierungen von Krankschreibungen sind bereits heute für bis zu drei Tage möglich.
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Ausnahmen und weitere Maßnahmen
Unternehmen sollen auf Betriebsebene von der strikten Attestpflicht abweichen können. Auch Tarifvertragsparteien können eigene Regelungen vereinbaren.
Zusätzlich plant die Regierung eine Teilkrankschreibung. Sie könnte Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitsleistung vorsehen. Gleichzeitig will die Koalition die Sanktionen bei falschen Attesten verschärfen.
Ein formeller Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.
