Lohntransparenz: Österreich verfehlt Frist – Regeln gelten trotzdem
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 03:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Doch wesentliche Teile entfalten bereits rechtliche Wirkung. Darauf wiesen die Arbeiterkammer (AK) und die Gleichbehandlungsanwaltschaft am 10. Juli hin.
Die offizielle Frist endete bereits am 7. Juni. Österreich verpasste sie – wie die meisten EU-Staaten. Nur die Slowakei, Italien und Litauen setzten die Vorgaben fristgerecht um. Die Folge: Bestimmte Richtlinienpunkte treten direkt in Kraft. Das gilt vor allem für Regelungen, die präzise genug formuliert sind.
Neue Pflichten im Bewerbungsprozess
Für Unternehmen ändert sich bereits jetzt einiges. Arbeitgeber müssen Bewerbern das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne vor dem ersten Vorstellungsgespräch mitteilen. Das kann direkt in der Stellenausschreibung oder im Vorfeld des Gesprächs passieren.
Gleichzeitig ist es Arbeitgebern untersagt, nach dem aktuellen Gehalt oder der bisherigen Gehaltsentwicklung zu fragen. So sollen bestehende Einkommensunterschiede nicht in neue Jobs ĂĽbertragen werden. Die Kriterien fĂĽr die Gehaltsfestlegung mĂĽssen objektiv und geschlechtsneutral sein.
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Mehr Rechte für Beschäftigte
Auch Angestellte haben jetzt mehr Möglichkeiten. Sie dürfen Informationen über die Gehaltskriterien sowie das durchschnittliche Einkommen vergleichbarer Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – verlangen. Unternehmen müssen innerhalb von zwei Monaten antworten. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Belegschaft jährlich über dieses Auskunftsrecht zu informieren.
Wird eine Diskriminierung beim Entgelt festgestellt, gibt es Anspruch auf Schadenersatz. Der kann bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Ohne vollständige nationale Umsetzung droht zudem eine Staatshaftung.
Berichtspflichten und politischer Streit
Die Richtlinie sieht gestaffelte Berichtspflichten vor. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten müssen jährlich über den Gender-Pay-Gap berichten. Bei 100 bis 250 Mitarbeitern reicht ein Bericht alle drei Jahre. Liegt der Lohnunterschied bei über fünf Prozent und ist nicht objektiv gerechtfertigt, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat.
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Politisch gibt es unterschiedliche Positionen. AK-Präsidentin Renate Anderl fordert eine rasche Umsetzung, die auch kleine und mittlere Unternehmen umfasst. Die grüne Frauensprecherin Meri Disoski kritisierte die Verzögerung als negatives Signal für die Gleichstellung.
Ein Entwurf von Arbeitsministerin Schumann sieht Strafen von bis zu 60.000 Euro vor. Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten wären von den Berichtspflichten ausgenommen. Die Industriellenvereinigung kritisiert die bürokratische Belastung für die Unternehmen.
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