Minijob-Reform: 6,8 Millionen Beschäftigte verlieren Beitragsfreiheit
24.06.2026 - 16:31:26 | boerse-global.de
Die Rentenkommission hat heute weitreichende Reformen vorgeschlagen.
Das Ende der Beitragsfreiheit
Kern der Empfehlung 26: Minijobs sollen künftig voll in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden. Bislang zahlen Arbeitnehmer bei einem Verdienst bis 603 Euro monatlich keine Abgaben – der Arbeitgeber übernimmt pauschal rund 30 Prozent.
Angesichts geplanter Reformen und der neuen Verdienstgrenzen stehen viele Arbeitgeber vor der Frage, ob ihre aktuellen Verträge noch rechtssicher sind. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen, Minijob-Verhältnisse in wenigen Minuten rechtssicher und auf dem neuesten Stand zu dokumentieren. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge jetzt herunterladen
Das würde sich grundlegend ändern. Bei einem Verdienst von 603 Euro müssten Beschäftigte künftig mit rund 130,73 Euro Abzügen rechnen. 56,08 Euro entfallen auf die Rentenversicherung, 52,76 Euro auf die Krankenversicherung, der Rest auf Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Einkommensteuer bleibt außen vor – der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro.
Wer wäre betroffen?
Die Zahlen sind massiv: Rund 6,55 Millionen Menschen arbeiten gewerblich als Minijobber, etwa 252.000 sind in Privathaushalten beschäftigt.
Für Studenten würde der Wegfall bedeuten, dass sie verstärkt auf das Werkstudentenprivileg ausweichen. Das erlaubt bis zu 20 Stunden pro Woche, ist aber rentenversicherungspflichtig. Rentner könnten auf die sogenannte Aktivrente setzen: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen, aber mit Sozialabgaben.
Experten sehen positive Effekte
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht Chancen: Die Abschaffung könne Anreize schaffen, die Arbeitszeit in Richtung regulärer Beschäftigung zu erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit stützt diese Einschätzung – Minijobs verhinderten oft den Schritt in sozialversicherungspflichtige Jobs.
Wirtschaft und Opposition laufen Sturm
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) warnt vor schweren Folgen – rund 800.000 Minijobber arbeiten in der Branche. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht von existenzbedrohenden Auswirkungen. Auch Arbeitgeberpräsident Dulger lehnt die Pläne ab.
Die korrekte Abrechnung von Minijobbern wird durch gesetzliche Änderungen zunehmend komplexer und rückt verstärkt in den Fokus von Betriebsprüfungen. Erfahren Sie in diesem Experten-Ratgeber, wie Sie Fallstricke vermeiden und Ihre geringfügig Beschäftigten rechtssicher und prüfungskonform verwalten. Gratis-Leitfaden zur rechtssicheren Minijobber-Abrechnung sichern
Ökonomen fürchten einen massiven Anstieg der Schwarzarbeit – bis zu 25 Milliarden Euro zusätzlich könnten am Fiskus vorbei fließen.
Politisch zeichnet sich ein klares Lager ab: SPD, Grüne und Linke begrüßen die Abschaffung grundsätzlich. Arbeitsminister Philippi (SPD) spricht von einem „klugen Schritt“. CSU-Chef Söder und die AfD warnen dagegen vor übereilten Entscheidungen in einem sensiblen Bereich der Altersvorsorge.
Was passiert als Nächstes?
Der Zeitplan ist ambitioniert. Bereits am 1. Juli 2026 soll ein Koalitionsausschuss über die Vorschläge beraten. Bis Jahresende will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden. Die tatsächliche Umsetzung ist für 2027 oder 2028 geplant.
Ein erster Schritt kommt schon zum 1. Juli 2026: Minijobber können dann ihre einmal gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Der Staat erhofft sich von der Gesamtreform Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro.
