Minijob-Reform, Pauschalsteuer

Minijob-Reform: Pauschalsteuer springt von 2 auf 5 Prozent

03.07.2026 - 16:53:14 | boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt ein Reformpaket mit höheren Abgaben, neuen Rentenregeln und strengeren Krankmeldungen für Minijobber.

Arbeitsmarktreform: Neue Regeln für Minijobber und Arbeitgeber
Minijob-Reform - Hände zählen Euro-Banknoten, mit einem Taschenrechner und Dokumenten im Hintergrund, symbolisieren Finanzregeln für Minijobber. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es betrifft vor allem die rund 6,8 Millionen Minijobber. Die neuen Regelungen ändern Steuern, Befristungen und Krankmeldungen grundlegend.

Manche Maßnahmen sind bereits in Kraft. Die grundsätzliche Frage nach der Zukunft des Minijob-Sonderstatus hat die Koalition dagegen vertagt. Eine Entscheidung fällt erst im Herbst.

Höhere Abgaben für Arbeitgeber

Bereits seit Januar gilt eine neue Verdienstgrenze für Minijobs: 603 Euro monatlich. Die Grenze steigt dynamisch mit dem Mindestlohn. Neu ist der höhere Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber: Er klettert von zwei auf fünf Prozent.

Konkret bedeutet das: Bei 603 Euro Gehalt zahlen Unternehmen künftig 30,15 Euro statt bisher 12,06 Euro. Eine deutliche Mehrbelastung für Betriebe in Gastronomie und Landwirtschaft.

Die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung des Minijob-Sonderstatus liegt dagegen auf Eis. Bundeskanzler Merz kündigte eine Entscheidung für den Herbst an. Arbeitsmarktforscher Enzo Walwei vom IAB warnt: Minijobs verhinderten oft den Übergang in reguläre Beschäftigung. Schätzungen zufolge verdrängen sie rund 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen.

Neue Regeln bei der Rente

Seit dem 1. Juli können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig aufheben. Die Entscheidung gilt für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs – und ist endgültig.

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Der Eigenanteil: Bei gewerblich Beschäftigten 3,6 Prozent (rund 21,70 Euro bei 603 Euro Verdienst). Im privaten Bereich sind es 13,6 Prozent (circa 82 Euro). Wer zurück in die Versicherungspflicht wechselt, erwirbt Ansprüche auf Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsschutz und eine höhere Rente. Ausgenommen sind Vollrentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Strengere Regeln bei Krankmeldungen

Die telefonische Krankschreibung aus Corona-Zeiten ist Geschichte. Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Gewerkschaften wie ver.di und der DGB kritisieren die Neuregelung scharf.

Gleichzeitig lockert die Regierung Befristungen: Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen steigt von 24 auf 48 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen möglich. Die Regelung gilt für alle, die bis Ende 2030 eingestellt werden.

Ab 1. Januar 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen entfallen. Für Hochverdiener – Einkommen über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze – wird der Kündigungsschutz zugunsten von Abfindungslösungen gelockert.

Arbeitszeit: Neue Pflichten, neue Freiheiten

Für Minijobber gelten weiter die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes: maximal acht Stunden täglich, elf Stunden Ruhezeit zwischen den Einsätzen. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch dokumentieren und zwei Jahre aufbewahren. Verstöße kosten bis zu 30.000 Euro Bußgeld.

Ab Januar 2027 gibt es mehr Spielraum für Sonntagsarbeit: Bäckereien und Konditoreien dürfen dann bis zu acht Stunden öffnen, Bibliotheken bis zu sechs Stunden. Die steuerfreien Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit wurden auf 75 Euro pro Stunde gedeckelt.

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Noch offen ist eine Reform der wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit. Die Koalition berät noch.

Geteilte Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden

Die Arbeitgeberverbände BDA begrüßen die Reform als Schritt zur Entfesselung des Arbeitsmarktes. Ganz anders sehen das Branchenverbände: DEHOGA und Landwirtschaft warnen vor Personalengpässen und steigenden Kosten durch die höhere Pauschalsteuer.

Das Deutsche Studierendenwerk kritisiert die drohenden Mehrbelastungen für Studenten. Die Bundesagentur für Arbeit betont dagegen: Minijobs müssten stärker in sozialversicherungspflichtige Verhältnisse überführt werden. Nur so verbessere sich die soziale Absicherung der Beschäftigten.

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