Recht, Reparatur

Recht auf Reparatur: Bundestag beschließt neue Regeln ab Juli

27.06.2026 - 00:41:36 | boerse-global.de

Bundestag beschließt längere Gewährleistung bei Reparatur. CEN-CENELEC legt technische Normen für den Produktpass fest.

Reparaturrecht und Digitaler Produktpass: Neue Pflichten ab Juli 2026
Recht - Digitale Datenströme und Symbole der Kreislaufwirtschaft, die sich zwischen Geräten und einem EU-Logo verbinden. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur beschlossen. Zeitgleich legte die Normungsorganisation CEN-CENELEC die technischen Grundlagen für den Digitalen Produktpass (DPP) fest.

Neue Regeln für Hersteller

Die beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 soll die Lebensdauer von Konsumgütern verlängern und Elektroschrott reduzieren. Hersteller müssen Produkte künftig zu angemessenen Preisen reparieren. Schon in der Konstruktionsphase müssen Geräte so gestaltet werden, dass eine Instandsetzung möglich ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die Reparierbarkeit jetzt als Teil der Produktbeschaffenheit. Entscheidet sich ein Kunde für eine Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre – also um zwölf Monate. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 31. Juli 2026 für Neugeräte.

Die Fristen für Ersatzteile sind produktspezifisch: Für Smartphones müssen Hersteller sie mindestens sieben Jahre vorhalten, für Waschmaschinen zehn Jahre nach Produktionsende.

Gemischte Reaktionen aus der Wirtschaft

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Maßnahmen, fordert aber zusätzlich einen Reparaturbonus. Der Branchenverband ZVEI verwies auf eine bereits hohe Erfolgsquote: Laut einer Erhebung von 2024 wurden 92 Prozent der Reparaturanfragen erfolgreich bearbeitet. Der DIHK kritisierte hingegen unklare Formulierungen im Gesetzestext.

Technische Basis für den Produktpass steht

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Parallel zur Gesetzgebung präsentierte CEN-CENELEC die ersten sechs produktunabhängigen Normen für den Digitalen Produktpass. Sie bilden das technische Rückgrat des DPP und legen den Fokus auf Interoperabilität sowie Datenkonsistenz über verschiedene Branchen hinweg.

Die EU-Kommission veröffentlichte im Mai 2026 ein FAQ zum DPP. Demnach soll die Anbindung an die Zollsysteme erst um 2030 realisiert werden. Bis Mitte 2026 sind acht harmonisierte Normen angekündigt. Der DPP wird dezentral mit einem eindeutigen Produktidentifikator organisiert. Er umfasst Informationen zur Materialzusammensetzung, zum CO2-Fußabdruck sowie zur Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Eine Backup-Pflicht über Drittanbieter sichert die Datenverfügbarkeit, während „Privacy by Design“ den Datenschutz gewährleisten soll.

Pilotprojekte starten 2026

Die Ökodesignverordnung (ESPR), seit Juli 2024 in Kraft, priorisiert für die DPP-Einführung zunächst Textilien, Eisen, Stahl, Aluminium und Elektronik. Ein erster Rechtsakt für die Textilbranche wird noch 2026 erwartet. Pilotprojekte sind für 2026 bis 2027 angesetzt, die vollständige Marktdurchdringung soll bis 2030 erreicht sein.

In der Industrie gilt die Regulatorik bereits als Haupttreiber für Veränderungen. In einer DIHK-Umfrage unter mehr als 200 Teilnehmern wurde die Umsetzung jedoch als größte Hürde genannt. In der Sanitär-, Heizungs- und Klima-Branche existieren bereits vorbereitende Standards wie die Datenqualitätsrichtlinie 11.0, die seit April 2026 rechtliche Attribute integriert.

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Strengere Regeln gegen Fast Fashion

Flankierend fordern Deutschland, Frankreich und die Niederlande seit dem 26. Juni strengere EU-Regeln gegen „Fast Fashion“. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Textilindustrie zu senken und Hersteller stärker an Entsorgungskosten zu beteiligen. Zeitgleich verschärfte die EU die Schutzmaßnahmen im Stahlsektor: Der Außer-Kontingent-Zoll steigt zum 1. Juli 2026 auf 50 Prozent, neue Ursprungsregeln werden eingeführt.

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