Stromversorgung: Koalition beschließt 12-GW-Förderung vor Sommerpause
04.07.2026 - 19:38:00 | boerse-global.de
Das geplante Stromversorgungs-Kontrollgesetz (StromVKG) soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die Sommerpause beginnt am 6. Juli 2026.
Mit der Einigung wird ein zentraler Baustein der nationalen Kraftwerksstrategie konkretisiert. Ziel: Die Versorgungssicherheit bei schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien gewährleisten.
Verbesserte Bedingungen für Speicher und Bestandsanlagen
Von dem Kompromiss profitieren besonders die Batteriespeicher-Branche und Betreiber kleinerer Kraftwerkseinheiten. Die neuen Regelungen passen die Anforderungen an die netzdienliche Bereitstellung von Leistungen an.
Konkret: Die geforderte Unterbrechungsdauer für Batteriespeicher steigt von einer auf drei Stunden. Ein Ladestand von 80 Prozent wird vorgeschrieben. Gleichzeitig sinken finanzielle Hürden – Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen werden reduziert.
Das Förderpaket umfasst nicht nur den Neubau von Anlagen, sondern auch die Ertüchtigung bestehender Kraftwerke. Branchenvertreter wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßten die Einigung als notwendigen Fortschritt. Die Kosten für die Reservekapazitäten werden über die Netzentgelte finanziert. Erste Schätzungen gehen von einer Belastung von etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde aus.
Erste Ausschreibungen im September
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Der Fahrplan steht: Die erste Ausschreibungsrunde für die neuen Kapazitäten ist für September 2026 geplant. Ziel der Bundesregierung ist es, insgesamt 12 Gigawatt an steuerbarer Leistung auszuschreiben. Die bezuschlagten Anlagen sollen im Jahr 2031 in Betrieb gehen. Eine Förderung für spezielle Wasserstoffkraftwerke ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Der Energiekonzern RWE hat bereits Interesse signalisiert. Das Unternehmen will sich mit Gaskraftwerken in einer Größenordnung von 3 Gigawatt an den Ausschreibungen beteiligen. RWE-Chef Markus Krebber mahnte jedoch Korrekturbedarf am aktuellen Entwurf des StromVKG an. Er kritisierte die vorgesehenen Preisobergrenzen und die Anforderungen an netzdienliche Leistungen. Zudem warnte Krebber vor einer möglichen Bieterobergrenze, die den Wettbewerb einschränken könnte.
Rekord bei erneuerbaren Energien
Die Notwendigkeit steuerbarer Reservekapazitäten wird durch den wachsenden Anteil volatiler Energiequellen unterstrichen. Im ersten Halbjahr 2026 deckten erneuerbare Energien rund 58 Prozent des deutschen Stromverbrauchs – ein neuer Rekordwert. Gleichzeitig beobachten Analysten eine Zunahme von Hochpreis-Stunden an der Strombörse, in denen die Kosten pro Kilowattstunde über 15 Cent stiegen.
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Parallel zur Kraftwerksstrategie weitet der Bund seinen Einfluss auf die Netzinfrastruktur aus. Über die KfW übernimmt der Bund einen Anteil von 25,1 Prozent an Tennet Germany, dem Betreiber des größten deutschen Stromübertragungsnetzes mit über 14.000 Kilometern. Der Staat ist damit nun an drei der vier großen deutschen Übertragungsnetzbetreiber beteiligt.
Während die Koalition bei den Reservekraftwerken einen Durchbruch verkündet, gibt es in anderen Bereichen Anpassungen. Die Gasspeicher-Sicherheitsumlage und die verbindliche 90-Prozent-Füllvorgabe für den 1. November wurden aufgehoben. Die aktuellen Speicherstände liegen laut Branchenverbänden bei etwa 73 Prozent. Das Wirtschaftsministerium sieht hier derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.
